Beschluss: Beschlussempfehlung

Analog der Feldstraße haben die Verbandsgemeindewerke im Dr.-Haupt-Weg die Erneuerung der Kanäle sowie der Wasserleitung einschließlich der jeweiligen Hausanschlüsse geplant.

 

Auch hier wurde die Verwaltung beauftragt, alle drei Varianten (Straßenunterhaltung, Vollausbau sowie keine Beteiligung an der Maßnahme) finanziell darzustellen.

 

Die finanzielle Darstellung der drei Varianten liegt den Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor.

Der Vorsitzende erteilt Herrn Ruckdeschel, Werkleiter, zur Erläuterung der finanziellen Unterschiede, das Wort.

 

Bei der Variante A (Gemeinsamer Ausbau mit den Verbandsgemeindewerken) würde unter Berücksichtigung von Beiträgen und Zuschüssen der städtische Anteil 15.020 € betragen.
Bei derzeit ermittelbaren Baukosten in Höhe von 130.000 € und angenommenen Gemeindeanteil von 25% würden bei dieser Variante 97.500 € über Anliegerbeiträge zu finanzieren sein (Verkehrsanlage ohne Durchgangsverkehr).

 

Unter Variante B (Kein gemeinsamer Ausbau – nur Straßenoberflächenentwässerung) wären die Pflichtkosten (12.500 €) für die Straßenoberflächenentwässerung zu leisten. Bei angenommenen Gemeindeanteil von 25% betragen die Anliegerbeiträge 9.375 €, sodass ein städtischer Anteil von 3.125 € verbleibt. Hierbei würde nach der Maßnahme der VG-Werke ein „Flickenteppich“ übrigbleiben.

 

Unter Variante C (Kein Ausbau – nur Straßenoberflächenentwässerung mit Unterhaltungsarbeiten) würde der städtische Anteil 18.125 € betragen. Neben den 3.125 € Pflichtkosten, wie bei Variante B kommen hierbei noch 15.000 € an Unterhaltungsaufwendungen für beschädigte Bordsteine sowie Aufbesserung der Oberfläche, sodass kein Flickenteppich vebleibt, hinzu. Die Unterhaltungsaufwendungen sind von der Stadt zu tragen.

 

Nach Aussprache lässt der Vorsitzende den Ausschuss über Variante C abstimmen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, einstimmig mit 5 Ja-Stimmen bei 4 Enthaltungen, im Dr.-Haupt-Weg kein Vollausbau mit den VG-Werken, jedoch mit den Unterhaltungsarbeiten, zu beschließen.
Die Haushaltsmittel sind für das Jahr 2020 vorzusehen.