Sitzung: 01.07.2019 Ortsgemeinderat Attenhausen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 2 DS 16/ 0003
Ortsbürgermeister Feldpausch verweist auf die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 20, 21 und 30 in der Gemeindeordnung und informiert ergänzend auch über den Inhalt des § 22 der Gemeindeordnung, der Regelungen bei Sonderinteresse beinhaltet.
Danach verpflichtet er die Ratsmitglieder per Handschlag gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung.
Im Anschluss übernimmt Beigeordneter Balsys den Vorsitz.