Sitzung: 02.03.2020 Ortsgemeinderat Attenhausen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2 DS 16/ 0018
Beschlussvorschlag:
Die von der Ortsstraße (Ortsdurchfahrt der L 323) abzweigende und zum Areal des Dorfgemeinschaftshauses führende namenlose Verbindungsstraße (Parzellen Flur 1 Flurstück 21/1 sowie Flurstück 20/1 teilweise) in Attenhausen wird gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 a LStrG) für den uneingeschränkten öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die vorgenannte Vorlage stand den Ratsmitgliedern seit 18.02.2020 zur Einsicht im Ratsinfo zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |