Beschluss:

 

Die Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung – Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung – für die Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau in der vorgelegten Form wird beschlossen.

 

 

 


 

Sachverhalt:

 

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Bürgermeister Herrn Flerus von der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz. Danach führt der Vorsitzende in einleitenden Worten in die Thematik ein und verweist auch auf die Ausführungen der Vorlage 30 DS 1/ 0178. Zunächst informiert er, dass eine zweijährige Verlängerung des Optionszeitraums (§ 2b UStG) wahrscheinlicher geworden ist und verweist hierzu auf ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Dies ändert jedoch nichts an der geplanten Vorgehensweise, dass im Jahr 2020 die Erfassung aller beitragspflichtigen Grundstücke der ehem. VG Bad Ems und der relevanten Maßstabsdaten erfolgen soll, so Herr Bruchhäuser. Sollte das „Mammutprojekt“ trotz des engagierten Arbeitseinsatzes der Mitarbeiter der Werkverwaltung bis zum 31.12.2020 nicht gelingen, nimmt die etwaige Verlängerung des Optionszeitraumes natürlich etwas den enormen Druck aus der Angelegenheit. Um die Mehrbelastung der Bürger durch die etwaige Umsatzsteuerbelegung ab 2021 zu verhindern, wird also an dem aktuellen Zeitplan festgehalten. Die Höhe der finanziellen Belastung soll vorerst nach Möglichkeit für die Kunden der ehem. Verbandsgemeinde Bad Ems unverändert bleiben. Selbstverständlich wird es nicht möglich sein, die Preise dauerhaft, auf einen Zeitraum von mehreren Jahren gesehen, auf dem jetzigen Niveau zu belassen. Eine Vielzahl von Investitionen in allen vier Betriebszweigen wird sich in den nächsten Jahren auch auf die Gebühren und Beiträge in der Abwasserentsorgung und Wasserversorgung auswirken müssen, betont der Vorsitzende. Hier wird auch ein zusätzlicher finanzieller Aufwand für die erforderlichen Kalkulationsleistungen zu erwarten sein.

 

Anhand eines Zeitstrahls erläutert der Vorsitzende kurz, welche Arbeiten für welchen Zeitraum, bis zum Jahr 2028, vorgesehen sind. 

 

Im Anschluss an seine Ausführungen übergibt der Bürgermeister das Wort an Herrn Flerus. Eingangs verweist Herr Flerus noch auf einige Änderungen in dem Satzungsentwurf, die größtenteils redaktioneller Natur sind. Eine Übersicht wird den Gremienmitgliedern in der Anlage 2 zur Niederschrift dieser Sitzung zur Verfügung gestellt.

 

Herr Flerus beginnt seine Ausführungen mit der Darstellung des Unterschiedes zwischen Gebühr und Beitrag. Bei einer Gebühr besteht in der Regel eine direkte Gegenleistung des Ver- und Entsorgungsunternehmens, wonach beim Beitrag die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Anlagen (Straßenkanäle) ausreicht. Hinzu kommen Voraussetzungen, die an das jeweils zu bewertende Grundstück geknüpft sind, wie die Bebaubarkeit und die tatsächliche Möglichkeit der Einleitung. Im Klartext, wenn ein baulich nutzbares Grundstück durch eine Straße mit einem betriebsfertigen Straßenkanal erschlossen wird, unterliegt es der Beitragspflicht, so Herr Flerus. Dies gilt insbesondere auch für bisher noch unbebaute Grundstücke, was einen großen Unterschied zum bisherigen Entgeltsystem der ehem. VG Bad Ems darstellt. Hiernach werden Eigentümer unbebauter Grundstücke erstmalig bei tatsächlicher ver- und entsorgungsmäßiger Erschließung zu Kosten herangezogen. Dieser Umstieg wird mit einer nicht unerheblichen finanziellen Belastung der betroffenen Grundstückseigentümer verbunden sein. Um diese erträglicher zu gestalten, hat die Werkverwaltung ein entsprechendes Vertragswerk entworfen, was den Betroffenen, bei Zustimmung der zuständigen Gremien, angeboten werden soll. Diese wichtige Thematik vorweggegriffen, stellt Herr Flerus den Anwesenden zunächst den Entwurf der Entgeltsatzung Abwasser anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Er geht dabei auf die Schwerpunkte und wesentliche Änderungen ein.

 

Ausschussmitglied Willig verlässt um 18:30 Uhr die Sitzung.

 

Von Seiten der Ausschussmitglieder werden Zweifel geäußert, dass die erforderlichen Arbeiten innerhalb eines Zeitraumes von weniger als einem Jahr zu bewältigen sein werden. Es wird angefragt, warum man nicht den in Aussicht stehenden Optionszeitraum in Anspruch nehme. Herr Flerus antwortet hierauf, dass unabhängig davon die erforderlichen Grundlagen in Form einer Entgeltsatzung geschaffen werden müssen, damit die Ermittlung der Grundstücks- und Maßstabsdaten durch die Mitarbeiter der VGW rechtssicher erfolgen könne. Weiterhin darf man nicht aus den Augen verlieren, dass in absehbarer Zeit auch eine Vereinheitlichung der Entgelte für die Wasserversorgung erfolgen soll (voraussichtlich zum 01.01.2022). Daher sollte der Aufwand nach Möglichkeit auf die Jahre 2020 und 2021 aufgeteilt werden, da er andernfalls erst recht nicht zu bewältigen sei. Sollten die erforderlichen Arbeiten für die Entgeltumstellung Abwasser bis Ende dieses Jahres nicht abgeschlossen werden können, wäre auch eine rückwirkende Veranlagung im Jahr 2021 möglich, so Herr Flerus.

 

Bürgermeister Bruchhäuser ergänzt, dass die Bürger in den kommenden Wochen regelmäßig durch Artikel im Amtsblatt „Aktuell“ über die Thematik Entgeltumstellung informiert werden.

 

Nachdem es im Hinblick auf die Entgeltsatzung keinen weiteren Beratungsbedarf gibt, stellt Herr Flerus den Entwurf der Ablösevereinbarung für Eigentümer bisher unbebauter Grundstücke vor und geht dabei auch nochmal auf die Hintergründe ein, die zu diesem Lösungsvorschlag führten. Auf die Vorlage 30 DS 1/ 0183 wird verwiesen. Herr Flerus betont, dass diese Regelung nicht für Neubaugebiete greifen kann, hier müssen die Einmalbeiträge neu kalkuliert werden und orientieren sich an den jeweils entstandenen Investitionskosten.

 

Von Seiten der Ausschussmitglieder wird die vorgestellte Ablösevereinbarung befürwortet und als bürgerfreundlich empfunden.

 

Weiterer Beratungsbedarf besteht nicht.

 

Ausschussmitglied (Beschäftigtenvertreter) Merz verlässt um 19:08 Uhr die Sitzung.

 

Ausschussmitglied Wiegand verlässt um 19: 15 Uhr die Sitzung.

 

Bürgermeister Bruchhäuser informiert, dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH eine Vorabkalkulation der laufenden Entgelte erstellt hat. Eine entsprechende Vorstellung der Ergebnisse wurde bereits angekündigt. Die Werkverwaltung hat hierzu einige Berechnungsbeispiele anhand von „Mustergrundstücken“ erstellt, die verschieden Merkmale im Hinblick auf die Bebauung, Geschossigkeit und Grundstücksgröße aufweisen. Die Berechnungsbeispiele werden durch den kaufmännischen Werkleiter, Herrn Nickel, vorgestellt. Sofern im Hinblick auf die Grundlagen der Grobkalkulation tiefgehendere Beratungen gewünscht werden, bietet die Verwaltung eine zusätzliche Sitzung des Werkausschusses an, an der dann auch ein Vertreter der Dornbach GmbH teilnehmen würde, so der Vorsitzende. Aufgrund der heutigen Beratungen wird aus den einzelnen Fraktionen signalisiert, dass eine zusätzliche Sitzung des Werkausschusses nicht erforderlich sein wird. Herr Bruchhäuser weist darauf hin, dass in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 02.04.2020 Herr Flerus ebenfalls anwesend sein wird.

 

Es ergeht demnach folgende einstimmige Empfehlung des Werkausschusses:

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

-

Enthaltung:

-