Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Ergebnis der Beratung.


Die Stadt Nassau beabsichtigt für den Stadtteil Bergnassau-Scheuern einen Arbeitskreis zu bilden.

 

Auf Grundlage der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss und dem beigefügten Entwurf der Geschäftsordnung werden seitens der Verwaltung und Kommunalaufsicht folgende Änderungen empfohlen:

 

1.    Streichung der Vorschriften des § 2 Abs. 5 bis 8. Grund hierfür sind die bereits getroffenen Regelungen in der GemO. Die angedachte Streichung hat keinerlei rechtliche Auswirkungen.

2.    Streichung des § 3 Abs. 4. Eine Aufwandsentschädigung wird bei einem kommunalverfassungsrechtlich nicht legitimierten Gremium nicht empfohlen.

 

Zudem wird aus der Mitte des Gremiums folgende Änderung hinsichtlich der Zusammensetzung des Arbeitskreises vorgetragen:

 

3.    Streichung des Wortes „weitere“ in § 3 Abs. 2. Folglich soll der Arbeitskreis aus neun stimmberechtigten Mitgliedern mit Hauptwohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Arbeitskreises bestehen, wovon die im Ortsteil ansässige Stiftung Scheuern bis zu zwei stimmberechtigte Mitglieder entsenden kann.

 

Zur Besetzung des Arbeitskreises soll ein öffentlicher Aufruf im Mitteilungsblatt „Bad Ems-Nassau Aktuell“ erfolgen, bei der sich Interessierte anmelden können. Über die Mitglieder aus der Liste der Interessierten entscheide sodann der Stadtrat.

 

Der Stadtrat beschließt einstimmig die Bildung des Arbeitskreises Bergnassau-Scheuern sowie die vorliegende Geschäftsordnung einschließlich der drei Änderungen.