Beschlussvorschlag:
1. Abweichend der Vorschrift des § 40 Abs. 5
GemO erfolgt die Wahl per Handzeichen.
2. In den Arbeitskreis wird gewählt:
Ordentliches
Mitglied |
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In Folge der Mandatsniederlegung von Herrn Reinhardt ist eine Ergänzungswahl als ordentliches Mitglied für den Arbeitskreis vorzunehmen.
In der vorangegangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss wurde Herr Thomas Kunkler einstimmig gewählt.
Herr Kunkler wird einstimmig bei einer Enthaltung als ordentliches Mitglied des Arbeitskreises Haushaltskonsolidierung gewählt. Das Stimmrecht des Vorsitzenden ruht dabei gemäß § 36 Abs. 3 GemO.