Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat beschließt die Hauptsatzung der Stadt Nassau in der vorliegenden Fassung.


Im Zusammenhang mit verschiedenen änderungsrelevanten Regelungen wird der Stadt Nassau eine Neufassung der Hauptsatzung empfohlen, die dem Gremium als Entwurf vorliegt.

 

In der Stadt Nassau bestanden bislang keine Regelungen zur Übertragung von Aufgaben des Stadtrates auf den Stadtbürgermeister. Die Praxis hat gezeigt, dass diese Übertragungen zweckmäßig und begründet sind.

 

Die Regelungen sowie die dazugehörigen Wertgrenzen sind in dem neu eingefügten § 5 der Hauptsatzung aufgenommen. Es besteht Konsens, dies in der Art und Weise verbindlich festzulegen.

 

Ferner wird eingebracht, die dazu im Verhältnis festgelegte Wertgrenze des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 3 der Hauptsatzung von 10.000 Euro auf 15.000 Euro zu erhöhen.

 

Die Frage, ob die Arbeitskreise der Stadt Nassau eine Aufwandsentschädigung nach der Hauptsatzung erhalten sollen wird abgelehnt. Begründet wird dies auf Empfehlung der Verwaltung und Kommunalaufsicht durch die nicht kommunalverfassungsrechtliche Legitimation in der GemO sowie der Gleichbehandlung mit dem „Partnerschaftskomitee“, welches ebenfalls keine Aufwandsentschädigung erhält.

 

Der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Nassau gemäß Entwurf unter Berücksichtigung der Erhöhung der Wertgrenze des Haupt- und Finanzausschusses nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 auf 15.000 Euro wird einstimmig beschlossen.