Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Nassau beschließt bezüglich eines möglichen Ausbaus der Langenauer Straße folgende Ausführungsvariante:

Variante 1

Variante 2

Variante 3


Die Verbandsgemeindewerke Bad Ems – Nassau wollen 2021 in der Langenauer Straße den Kanal sowie die Wasserleitung inklusive der jeweiligen Hausanschlüsse aufgrund des sehr schlechten Zustands komplett erneuern.

 

Eine erste grobe Einschätzung kommt zum Ergebnis, dass es sich derzeit beitragsrechtlich voraussichtlich um zwei getrennte Verkehrsanlagen handelt (Obernhofer Straße bis Oranienplatz und Oranienplatz bis Bahnhofstraße). Eine endgültige Einschätzung kann erst nach Abschluss der Maßnahme erfolgen, da der Zustand zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht maßgebend ist.

 

Zu Modellzwecken wird daher für die gesamte Verkehrsanlage ein Gemeindeanteil von 45 Prozent angesetzt.

 

Nun ist seitens der Stadt Nassau zu beschließen, welche Maßnahmen hinsichtlich der Straßenoberfläche ausgeführt werden sollen.

 

1. Keine Maßnahmen an der Straßenoberfläche

In diesem Fall muss sich die Stadt Nassau an den Kosten der Oberflächenentwässerung beteiligen. Diese belaufen sich für die Sanierung der vorhandenen Regeneinläufe und den Oberflächenentwässerungsbeitrag (zu entrichten an die Verbandsgemeindewerke) auf ca. 36.500 €.

 

Beim zu Modellzwecken gewählten Gemeindeanteil von 45 Prozent ergeben sich Einnahmen in Höhe von ca. 20.000 €.

 

Somit beträgt der städtische Anteil bei dieser Variante ca. 16.500 €.

 

Bei Wahl dieser Variante verbleibt die Verkehrsanlage im jetzigen Zustand. Aufgrund der Erneuerung der Hausanschlüsse stellt sich die Fahrbahn zukünftig als Flickenteppich dar.

 

2. Erneuerung der Fahrbahnrestflächen als Straßenunterhaltung

Die Langenauer Straße weist eine Fahrbahnfläche von ca. 520 m² auf. Durch die Verbandsgemeindewerke werden davon ca. 235 m² für Leitungsgräben aufgebrochen, sodass seitens der Stadt Nassau eine Fahrbahnfläche von 285 m² zu erneuern wäre.

Die damit verbundenen Kosten werden auf ca. 26.000 € Brutto geschätzt und betreffen ausschließlich die bituminös befestigte Fahrbahn.

 

Diese Kosten sind im Sinne des Ausbaubeitragsrechts nicht umlagefähig und somit alleine von der Stadt Nassau zu tragen.

 

Dazu kommt der unter Ziffer 1 angeführte Kostenanteil für die Oberflächenentwässerung in Höhe von ca. 36.500 €.

 

Bei dieser Variante ist nur eine Erneuerung der gesamten Fahrbahnfläche berücksichtigt. Die teilweise schadhaften Nebenanlagen würden im jetzigen Bestand beibehalten. Weiterhin ist zu bedenken, dass die Langenauer Straße derzeit nicht vollständig über eine geordnete Straßenoberflächenentwässerung verfügt. Daran würde sich bei Wahl dieser Variante ebenfalls nichts ändern.

 

Beim zu Modellzwecken gewählten Gemeindeanteil von 45 Prozent ergeben sich Einnahmen in Höhe von ca. 20.000 €.

 

Somit beträgt der städtische Anteil bei dieser Variante ca. 42.500 €.

 

3. Gemeinsamer Ausbau mit den Verbandsgemeindewerken

Die Kosten für den Komplettausbau der Verkehrsanlage (Fahrbahn und Nebenanlagen) betragen ca. 339.500 €.

 

Die Langenauer Straße liegt innerhalb des künftigen Sanierungsgebietes und ist bereits im ISEK erwähnt. Somit ist eine Förderung möglich.

 

Beim zu Modellzwecken gewählten Gemeindeanteil von 45 Prozent ergeben sich Einnahmen in Höhe von ca. 186.500 €.

 

Ein möglicher Zuschuss aus Städtebaumitteln beläuft sich auf ca. 90.000 €.

 

Somit beträgt der städtische Anteil bei dieser Variante ca. 63.000 €.

 

 

Der Bau-, Planungs- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.11.2019 einstimmig den gemeinsamen Ausbau mit den Verbandsgemeindewerken gemäß Variante 3 empfohlen. Bei der Planung der Verkehrsanlage sei zudem darauf zu achten, dass die Anzahl der Stellplätze nicht vermindert wird. Aus Kostengründen sollen die Stellplätze zukünftig auch mit einer  wassergebundenen Decke ausgeführt werden.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Empfehlung der Variante 3 bei 2 Ja-, 2 Nein-Stimmen sowie 5 Enthaltungen abgelehnt. Begründet ist dies durch die zu prüfende Frage, ob die jeweiligen genannten Varianten 2 zu den beschlossenen Varianten der Maßnahmen „Feldstraße“ und „Dr.-Haupt-Weg“ vergleichbar seien. Im Vorhinein der heutigen Sitzung hat die Bauverwaltung per E-Mail den Vorsitzenden informiert, dass die hiesigen Varianten 2 der TOP 16 und 17 lediglich die Kosten für eine Sanierung der Fahrbahnoberfläche beinhalte. Etwaige Arbeiten an den Nebenanlagen seien nicht abgedeckt und wären zu 100 % von der Stadt Nassau zu tragen. Aufgrund dessen sei Variante 3 zu empfehlen.

 

Nach Aussprache wird über Variante 3 entsprechend der Empfehlung des Bauausschusses abgestimmt. Der Stadtrat beschließt einstimmig bei 5 Enthaltungen den gemeinsamen Ausbau mit den Verbandsgemeindewerken.