Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage zu dieser Beschlussvorlage beigefügte Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Stadt Nassau (Tourismusbeitragssatzung) wird beschlossen.

 


Die Stadt Nassau erhebt seit dem 01.01.2017 auf der Grundlage des § 12 Kommunalabgabengesetz (KAG) und der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 14.06.2018 neu beschlossenen Satzung (die aufgrund der Änderungen des § 12 KAG neu zu erlassen war) einen Tourismusbeitrag (früher: Fremdenverkehrsbeitrag). Die Vorteils- und Gewinnsätze für die einzelnen Betriebsarten sind in einer Betriebsartentabelle als Anlage 1 zur Satzung bestimmt worden. Die Anlage 1 zur Satzung wurde im vergangenen Jahr mit Wirkung zum 01.01.2019 neu gefasst.

 

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB) hat nunmehr über die erneut aktualisierten Gewinnsätze für das Erhebungsjahr 2020 informiert, wodurch Änderungsbedarf besteht, die in der derzeitigen Betriebsartentabelle zur Tourismusbeitragssatzung ausgewiesenen Gewinnsätze anzupassen.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Satzungsänderung wie vorliegend zu fassen.

 

Es wird nochmals daran erinnert, dass bei der Entscheidung zur Erhebung des Tourismusbeitrags im Jahr 2018 mitbeschlossen wurde, diese Abgabe nach einem Zeitraum von rund 2 Jahren erneut in den Prüfstand zu stellen. Daher soll im Jahr 2020 eine erneute Überprüfung und Beratung des Tourismusbeitrags erfolgen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Änderungssatzung einstimmig empfohlen.

 

Nach kurzer Aussprache folgt der Stadtrat der Empfehlung des Ausschusses und stimmt dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.