Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung
und Abwägung der unterschiedlichen Interessen der Antragsteller und dem
Schutzgut des Sonntages, wird seitens der Stadt Nassau die Durchführung der
vorgenannten acht sonntäglichen Veranstaltungen befürwortet.
Nach dem Landesgesetz für Messen, Märkte, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014, veröffentlicht am 17.04.2014 (GVBl. RLP Nr. 5, S. 40) dürfen pro Gemeinde bis zu acht Marktsonntagen, inklusive der verkaufsoffenen Sonntage, festgesetzt werden. Die Festsetzung erfolgt durch Rechtsverordnung der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau nach Entscheidung der betroffenen Gemeinde.
Bei der Ordnungsverwaltung sind für das Jahr 2020 bisher die nachfolgenden Veranstaltungen für Sonntage im Gemarkungsgebiet der Stadt Nassau angemeldet (angekündigt) worden. Die Veranstaltungen werden bekanntermaßen seit vielen Jahren durchgeführt. Hierbei handelt es sich um folgende Termine:
Verkaufsoffene Sonntage
I. 08.03.2020 Josefsmarkt
II. 26.04.2020 Expomeile
III. 21.06.2020 Johannismarkt
IV. 27.09.2020 Michelsmarkt
Antiquitäten- und Sammlermarkt der Fa. Brassard
V. 26.01.2020
VI. 01.03.2020
VII. 11.10.2020
VIII. 29.11.2020
Mit der Zustimmung zur Durchführung der acht o. g. Veranstaltungen wären die gesetzlichen Möglichkeiten für das Jahr 2020 ausgeschöpft.
Dabei ist die Durchführung von Weihnachtsmärkten unabhängig von der Anzahl der festgesetzten Marktsonntage und verkaufsoffenen Sonntage zusätzlich erlaubnisfähig.
Im Zuge der sich anschließenden Beratung wird diskutiert, wie weitere Flohmärkte in Zusammenhang mit der höchstens zulässigen Anzahl an Veranstaltungen stehen und inwiefern die Veranstaltungen mit dem ortsansässigen Werbering abgestimmt seien.
Aus dem Austausch fließen folgende Vorschläge in die Beschlussfassung ein:
· Es besteht Konsens, die Termine I bis einschließlich V zu befürworten.
· Der angedachte Antiquitäten- und Sammlermarkt am 01.03.2020 soll am Tage des Josefsmarkts am 08.03.2020 stattfinden. So könne man diese Veranstaltungen bündeln und würde gleichzeitig einen der begrenzten Marktsonntage einsparen.
· Über die weiteren Termine soll erst entschieden werden, wenn kein anderweitiger städtischer Bedarf (u.a. Flohmärkte, gemeinnützige Veranstaltungen, etc.) besteht.
Unter Berücksichtigung und Abwägung der unterschiedlichen Interessen der Antragsteller und dem Schutzgut des Sonntages, wird seitens der Stadt Nassau die Durchführung der sonntäglichen Veranstaltungen, wie vorstehend erläutert, einstimmig bei zwei Enthaltungen befürwortet.