Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Stadt Bad Ems stellt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB und die Zustimmung gemäß § 88 Abs. 7 (2) LBauO zu der beantragten Nutzungsänderung und Erweiterung des „Vier Türme Hauses“ und der Renovierung des „Badhauses“ in Bad Ems, Römerstraße 41 + 41A, Flur 92, Flurstücke 42/4, 42/9 und 42/10 her.


Aufgrund der Bedeutung für die Stadt Bad Ems soll das Vorhaben im Hauptausschuss beschlossen werden. Der Fachausschuss hat dem Vorhaben zuvor einstimmig zugestimmt.


Abstimmungsergebnis:

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0