Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Für die Anfertigung der Sitzungsniederschriften wird für die ehrenamtliche Schriftführerin/ den ehrenamtlichen Schriftführer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro gezahlt. Die Personalnebenkosten werden von der Ortsgemeinde übernommen.

 

 


Vorsitzende Lehmler teilt zu der vorliegenden Beschlussvorlage mit, dass die Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Schriftführer in allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau gleich geregelt wird.

 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender Beschluss:


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

0

Enthaltung:

0