Beschluss:
Für die Anfertigung der Sitzungsniederschriften wird für die
ehrenamtliche Schriftführerin/ den ehrenamtlichen Schriftführer eine
Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 Euro gezahlt. Die Personalnebenkosten
werden von der Ortsgemeinde übernommen.
Vorsitzende
Lehmler teilt zu der vorliegenden Beschlussvorlage mit, dass die
Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Schriftführer in allen Ortsgemeinden
der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau gleich geregelt wird.
Ohne weitere
Aussprache ergeht folgender Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |