Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegenden Geschäftsordnung wird zugestimmt.

 


 

Die Geltung der Geschäftsordnung ist auf die jeweilige Wahlzeit des Gemeinderates bestimmt. Nach der Neuwahl hat der Gemeinderat erneut über die Geschäftsordnung zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung. In der Vergangenheit galt in den Ortsgemeinden verbreitet die Mustergeschäftsordnung (MGeschO).

Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Gemeinderates ein Beschluss nicht zustande, so gilt die MGeschO nach § 37 Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung (GemO). Die MGeschO ist im Kommunalbrevier ab S. 247 abgedruckt. Dieser Abdruck entspricht allerdings aufgrund eines Fehlers des Verlages nicht der aktuell gültigen Fassung. Über den Gemeinde-und Städtebund liegt mittlerweile die aktuelle MGeschO vor, die vom Grundsatz von den Räten übernommen werden sollte. Im Falle der elektronischen Kommunikation –was im Bereich der Verbandsgemeinde Bad Ems –Nassau über das Ratsinformationssystem der Fall ist -bedarf es darüber hinaus einer rechtlichen Ergänzung im § 2 Abs. 1a, der Einfügung eines § 7 Abs. 1a, der Ergänzung des § 12 Abs. 1 um einen neuen Satz 2 und einer Ergänzung in § 14 um Abs. 4.

Dem entsprechend hat die Verwaltung einen Entwurf erarbeitet, der als Anlage beigefügt und nach § 37 Abs. 1 GemO mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder als Geschäftsordnung zu beschließen ist. Ohne Aussprache stimmt der Rat dem vorliegenden Entwurf zu.

 

Beschluss:

10 Ja-Stimmen