Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Wahl erfolgt abweichend von § 40 Abs. 5 GemO durch Handzeichen.

 

2.    In den Rechnungsprüfungsausschuss wird als Stellvertreter für Herrn Janusch Rommersbach das Ratsmitglied Frau / Herr _________________ gewählt.


 

In seiner Sitzung am 03.09.2019 hat der Ortsgemeinderat die Mitglieder und Stellvertreter des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt. Als stellvertretendes Mitglied wurde dabei Herr Heinz-Jürgen Schlösser gewählt. Dieser ist jedoch kein gewähltes Ratsmitglied der Ortsgemeinde Winden. Nach § 3 Abs. 3 Satz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Winden sind Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und deren Stellvertreter ausschließlich aus der Mitte der gewählten Ratsmitglieder zu wählen. Herr Schlösser kann daher dem Rechnungsprüfungsausschuss als Stellvertreter nicht angehören. Es ist daher erneut eine Stellvertreterin / ein Stellvertreter aus der Mitte des Rates, die / der nicht zugleich Beigordnete/r ist, neu zu wählen. Folgende Ratsmitglieder gehören dem Rechnungsprüfungsausschuss an:  Herr Janusch Rommersbach ( WG Forro ),

Frau Bettina Kraus ( Bündnis 90/Grüne ), Stellvertreter Herr Markus Schatten ( WG Mertlich )

Herr Kai-Uwe Löhle ( WG Mertlich ). Stellvertreter Herr Markus Cron ( WG Mertlich ).

Als Stellvertreter für Herrn Janusch Rommersbach wir Herr Florian Linscheid ( WG Forro )  vorgeschlagen. Abweichend von § 40 Abs. 5 GemO erfolgt die Wahl durch Handzeichen.

Herr Florian Linscheid wird mehrheitlich als Stellvertreter für Herrn Janusch Rommersbach in den Rechnungsprüfungsausschuss gewählt. Herr Linscheid nimmt die Wahl an.

 

Beschluss:

9 Ja-Stimmen