Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

Zu a) Der Ortsgemeinderat beschießt die Aufstellung einer 3. Änderung des Bebauungsplanes „Auf dem Acker III“ gemäß § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung. Der Geltungsbereich ist in der beigefügten Skizze dargestellt.

 

Zu b) Es wird ein Verfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann sogleich die Offenlage beschlossen und durchgeführt werden.

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Änderungsentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Offenlage soll bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems - Nassau durchgeführt werden.

 

Der Ortsgemeinde entstehen durch die Änderung keine Kosten.


 

Zu diesem TOP liegen für die Ratsmitglieder Linscheid und Löhle Ausschließungsgründe gemäß § 9 der Gemeindeordnung vor. Die genannten verlassen den Ratstisch und nehmen im Zuschauerraum Platz. Der 1. Ortsbeigeordnete Thomas Kurth begrüßt hierzu Herrn Prof. Mathias Uhle und erteilt ihm das Wort. Als Entscheidungshilfe erhalten die Ratsmitgliedern eine Tischvorlage aus der die zu beratende Gesamtsituation hervorgeht.

Prof. Uhle berichtet zunächst über den Beratungsgrund. In einem Teil des Baugebietes Auf dem Acker III sind bauliche Anlagen errichtet worden, welche den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes widersprechen. Dieser Verstoß wurde beim Kreisbauamt angezeigt. Dem Gemeinderat obliegt es, durch eine  Änderung des Bebauungsplanes, die bauliche Anlage genehmigungsfähig zu machen. Der derzeitige Plan beinhaltet für den betroffenen Bereich die folgenden textlichen Festlegungen.

Ausgleichsflächen der Festlegung A1 ( öffentliche Ausgleichsfläche ) P1 ( bepflanzte Wiesen- und Rasenfläche ) und P3 ( private Ausgleichsfläche ). Auf den Ausgleichsflächen P1 und P3 sind bauliche Anlagen unzulässig. Des Weiteren sind Zaunanlagen bis max. 1.50 m zulässig. Gegen alle diese Festlegungen wurden im vorliegenden Fall verstoßen.

Prof. Uhle erläutert an Hand einer Konflikttabelle welche dieser Verstöße nach BauG zu tolerieren sind bzw. eines Befreiungsantrages oder Änderung des Bebauungsplanes bedürfen. Bei zwei Punkten ist eine Änderung des Bebauungsplanes zwingend erforderlich.

1. Nebenanlagen dürfen gem. § 62 LBauO bis zu einer Größe von 50 m3 statt bisher

    30 m3 umbauter Raum errichtet werden.  

2. Wasserbecken bis zu einer Größe von 100 m2 sind genehmigungsfrei.

3. Dadurch regelt sich der Grenzabstand gem. § 8 Abs. 9 der LBauO neu und kann    

    weniger als 3.00 m betragen.

4. Nebenanlagen auf den Flächen P1 und P3 können zugelassen werden, wenn der

    Ausgleich an " anderer geeigneter Stelle " bereitgestellt wird.

Diese notwendigen Änderungen des Bebauungsplanes " Auf dem Acker III " wären wie folgt zu begründen.   

·         Wesentlicher Anlass für die Planung der Pflanzflächen P1 und P3 ( private Ausgleichsflächen ) war der von der Forstverwaltung  geforderte 30 m Abstand zwischen Wal und Bebauung. Durch die Naturereignisse existiert der Wald in einer planungsbestimmenden Form nicht mehr. Auch die geplante Errichtung der Kindertagesstätte beeinflusst den Sachverhalt.

·         Die Nutzungseinschränkungen auf den Flächen P1 und P3 sind deshalb nicht mehr zwingend erforderlich. Die Wohnbedürfnisse erfordern einen Garten, in dem eine vielfältige Erholung und Freizeitgestaltung möglich ist. Die geplanten Änderungen sollten für alle betroffenen Grundstücke gelten.

·         Der Ausgleich für die Aufhebung der Nutzungsbeschränkung kann z.B. am " neuen Waldrand ", oberhalb des Baugebietes, erfolgen.

·         Wenn die betroffenen Grundstückseigentümer die Flächen P1 und P3 nicht mehr für den privaten Ausgleich nutzen wollen, können sie mit der Gemeinde eine entsprechende Ausgleichsmaßnahme vereinbaren. eine Absprache mit der Naturschutzbehörde ist erforderlich.

·         Es sollte geprüft werden, ob weitere Änderungen des Bebauungsplanes aus Sicht der Gemeinde und der Bewohner des Baugebietes sinnvoll sind.

 

Prof. Uhle beendet seine Ausführungen mit dem Hinweis dass er es als sinnvoll erachtet alle Bebauungspläne in gewissen Zeitabständen zu prüfen ob die vorhandenen Festsetzungen noch den heutigen Urteilen und Bedürfnissen entsprechen. Diese sollten dann sukzessive angepasst werden. Der 1. Ortsbeigeordnete Thomas Kurth bedankte sich bei Prof. Uhle für die Ausführungen und bat um Aussprache. Wortmeldungen der Ratsmitglieder machten deutlich, das ohne weitere Informationen eine abschließende Meinungsbildung nicht möglich ist. Des Weiteren wurde dahingehend Kritik geäußert, das bei der Gemeinde noch kein entsprechender Antrag des Verursachers eingegangen sei. Der 1. Ortsbeigeordnete Thomas Kurth schlägt vor, die Angelegenheit auf der nächsten Sitzung des Gemeinderates neu zu behandeln. Die Verwaltung wird ersucht einen entsprechenden Beschlussvorschlag zu erarbeiten. Diesem Vorschlag wird einstimmig entsprochen. Die auszuschließenden Ratsmitglieder nehmen wieder am Ratstisch Platz.

 

Beschluss:

8 Ja-Stimmen