Sitzung: 16.10.2024 Werkausschuss VGBEN
Bürgermeister Bruchhäuser kommt auf Mitteilungen und Nachfragen des Herrn Faddoul aus der letzten Werkausschusssitzung und zurück. Die Werkleitung hat zwischenzeitlich angesprochene Sachverhalte geklärt. Unter Bezugnahme auf die Niederschrift nimmt Herr Nickel Stellung zu folgenden Mitteilungen und Nachfragen:
Zukünftig sollten den Ausschussmitgliedern die Prüfberichte früher zur Verfügung stehen. Eine Vorbereitungszeit von weniger als einer Woche sei nicht ausreichend. Im Übrigen bestehe kein zeitlicher Druck, da die Feststellung der Jahresabschlüsse bis zum 31.12.2024 möglich sei.
Der Hinweis auf die Feststellungsfrist (31.12) ist korrekt. Die Verwaltung ist jedoch der Auffassung, dass die Beratung der Jahresabschlüsse bereits in den September-Sitzungen der Gremien abschließend erfolgen sollte. So ist gewährleistet, dass die Erkenntnisse aus dem Jahresabschluss umfänglich in die Beratungen des Wirtschaftsplans für das Folgejahr einfließen können. Außerdem würde eine Verschiebung auf November/Dezember eine „Aufblähung“ der Tageordnung dieser ohnehin schon vollgepackten Sitzungen nach sich ziehen.
Richtig ist, dass die Prüfberichte nicht erst 5 Tage vor der Sitzung zur Verfügung gestellt werden sollten. Hier sind allerdings in 2024 mehrere unglückliche Umstände zusammengekommen:
· Wirtschaftsprüfer haben extrem spät geliefert
· Gremien-Mitglieder waren teilweise neu und hatten deshalb in Einzelfällen weder Kenntnis von den im Laufe des Jahres bereits zur Verfügung gestellten Informationen, noch waren sie in die Materie (Bilanz- und GuV-Gliederung, Begrifflichkeiten etc.) eingearbeitet.
Trotzdem hat die Werkleitung versucht, durch die Kurzfassungen, die persönliche Anwesenheit der Prüfer und das Angebot, auch nach der WA-Sitzung Fragen zu stellen, für eine akzeptable Informationslage zu sorgen.
Herr Faddoul geht intensiv auf verschiedene Punkte der Jahresabschlüsse
ein und konfrontiert den Wirtschaftsprüfer Herrn Schneider wiederholt
insbesondere mit Fragen zu den uneingeschränkten Bestätigungsvermerken. In den
Bestätigungsvermerken der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MT wird ausgeführt,
dass der Werkausschuss für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des
Eigenbetriebs zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
verantwortlich ist. Dies könne nichtzutreffend sein und solle aus den
Bestätigungsvermerken entfernt werden. Dornbach verwende diese Textpassage in
den Abwasser-Prüfberichten nicht.
Die Werkleitung hat diesbezüglich recherchiert und die Meinungen von Dornbach und MT eingeholt. Für den Bestätigungsvermerk gibt es eine Musterformulierung des Fachausschusses für öffentliche Unternehmen und Verwaltungen (Institut der Wirtschaftsprüfer). Der von Herrn Faddoul beanstandete Passus ist darin mit der Vorbemerkung „Bei einem gesetzlichen oder gesetzlich nachgebildeten Aufsichtsgremium“ enthalten.
Die MT sieht den Werkausschuss als ein solches Gremium an, Dornbach nicht. Beide stützen sich dabei auf die in § 3 der EigAnVO festgeschriebenen Aufgaben.
Es könne günstiger und effektiver sein, die Prüfung der
Jahresabschlüsse aller Betriebszweige an nur ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen
zu vergeben. Herr Bruchhäuser sagt, dass man mittelfristig über die Vergabe an
ein Unternehmen nachdenken wird.
Der Gedanke liegt nahe, deshalb haben die Werke sich in der grundsätzlich nach Wasser/Abwasser getrennten Ausschreibung im Jahr 2022 bereits ausdrücklich vorbehalten, den Prüfauftrag gegebenenfalls auch „gesamt“ an ein Unternehmen zu vergeben.
Trotz dieses Hinweises gab es keine Gesamtangebote bzw. Preisnachlässe für Gesamtvergaben, so dass die Vergabe an zwei Unternehmen die günstigste Variante darstellte.
Es sollte jedoch ohnehin auch auf andere Aspekte (Dornbach hat z. B. bei der Kalkulation Stärken) geachtet werden.
Die Baukostenzuschüsse im jetzigen Abrechnungsgebiet seien nicht
kostendeckend, sie sollten neu kalkuliert werden.
Sind bereits neu kalkuliert und werden den Gremien (zunächst AK Entgeltstrategie) in der nächsten Sitzungsrunde vorgestellt.
Die gebildete Rückstellung für Überstunden sei ein Hinweis auf bestehenden Personalbedarf.
Die Rückstellung resultiert überwiegend aus der Umstellungsphase bei
den Abwasserentgelten (kaufmännisch) bzw. krankheitsbedingten Ausfällen
(technisch). Man kann aus der Höhe der Rückstellung nicht zwingend auf den
aktuellen Personalbedarf schließen.
Überfällige Investitionen sollten dringend nachgeholt werden, sie seien
wirtschaftlicher als teure Bestandsreparaturen.
Grundsätzlich ist das richtig, entsprechend wurden in den letzten Jahren bereits hohe Investitionen getätigt (2019 7,16 Mio. €, 2020 9,84 Mio. €, 2021 9,15 Mio. €, 2022 6,65 Mio. €, Plan 2024 10,3 Mio. € - Durchschnitt der letzten 10 Jahre 5,89 Mio. €) und sind auch für den Finanzplanungszeitraum wieder vorgesehen.
Mit der Einführung von wiederkehrenden Beiträgen für das
Niederschlagswasser trage die Verbandsgemeinde zur Flächenversiegelung bei.
Dies sei im Hinblick auf den von der Werkleitung als Risiko benannten
Klimawandel kontraproduktiv.
Die Thematik wurde in den Gremien ausdrücklich mehrfach thematisiert, auch wegen entsprechender Rückfragen/Anregungen von Kunden. Tenor: Frage der Niederschlagsgebühr ist im Zuge der Vereinheitlichung der Abwasserentgelte erneut beleuchten.
Abschließend teilt Herr Bruchhäuser mit, dass der Arbeitskreis Entgeltstrategie sich am 29.10.2024 im Rathaus Bad Ems trifft. Er verliest auf Wunsch des Ausschusses die von den Fraktionen benannten Mitglieder. Teilnehmen wird auch Herr Ralf Langenberg von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach, die mit der Kalkulation der Baukostenzuschüsse und der laufenden Entgelte für die Wasserversorgung beauftragt wurde.
