Sitzung: 16.10.2024 Werkausschuss VGBEN
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 30 DS 2/ 0051
Beschluss:
Die Firma Straßen- und Tiefbau M. Lahr aus Deesen erhält auf Grundlage
ihres Angebotes vom 07.09.2024 den Auftrag zur Durchführung von
Hangsicherungsarbeiten auf dem Gelände des Hochbehälters Trümmerborn, Bad Ems
zu einer Nettoangebotssumme i.H.v. 32.019,14 €.
Der Vorsitzende erläutert zunächst Lage und Bedeutung des Hochbehälters Trümmerborn für die Wasserversorgung. Die kürzlich abgeschlossene Sanierung des Hochbehälters wird sodann von Herrn Schneider anhand einer Bilddokumentation dargestellt.
Im Zuge der Maßnahme wurden altersbedingte Mängel an den wasserberührten Oberflächen in den Wasserkammern behoben. Die in die Jahre gekommenen betrieblichen Einrichtungen sind optimiert worden. Weiterhin wurden am Technikgebäude Verbesserungen bezüglich der bauphysikalischen Randbedingungen und an der Dachabdichtung vorgenommen.
Mit der Abnahme der Arbeiten und Inbetriebnahme am 27.09.2024 dieses elementar wichtigen Hochbehälters wurde die Versorgungssicherheit in der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau weiter erhöht bzw. sichergestellt. Der Niederschrift ist als Anlage die Berichterstattung der Rhein-Lahn-Zeitung beigefügt.
Bürgermeister Bruchhäuser fährt nun fort und fasst unter Bezugnahme auf die Vorlage 30 DS 2/ 0051 den Sachverhalt zusammen.
Herr Dr. Gauer erhebt den Einwand, dass der Hang mit einer Gabionenwand wesentlich günstiger zu sichern ist und dies zudem CO2 einsparen würde. Der Hang ist außerhalb der Bebauung absolut stabil. Die Pflanzkübel sind eingewachsen und die Maßnahme ist in diesen Umfang nicht notwendig.
Herr Schneider widerspricht, bezüglich der Kosten und der Notwendigkeit. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass der Hang wandert und somit eine Sicherung über eine Strecke von 50 lfd. Metern notwendig ist.
Herr Faddoul gibt Herrn Dr. Gauer Recht. Auch er bezweifelt, dass eine Hangsicherung mit L-Steinen auf 50 m notwendig ist und sieht Gabionenwände und Pflanzkübel als günstigere Lösung an. Es ist kein Schönheitswettbewerb zu gewinnen, es geht rein um die Funktionalität und daher sollte das genügen, was funktional am günstigsten ist.
Der technische Werkleiter erläutert nochmal, dass die Arbeiten im ausgeschriebenem Umfang notwendig sind und zudem die Maßnahme nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet wird. Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass Gabionenwände ein Fundament benötigen. Dies wird von Herrn Dr. Gauer verneint.
Herr Faddoul schlägt vor, ein neues, auf die notwendige Fläche beschränktes Angebot einzuholen. Dabei sollen lokale Unternehmen hinzugezogen werden. Er sieht keine Notwendigkeit die Maßnahme sofort zu vollziehen. Es soll nochmal eine wirtschaftliche Abwägung erfolgen, um dann entscheiden zu können.
Herr Bruchhäuser geht davon aus, dass die Techniker der Werke in der Lage sind die Notwendigkeit der Maßnahme zu beurteilen. Herr Schneider weist noch darauf hin, dass bei Auftragsvergaben vergaberechtliche Bestimmungen einzuhalten sind, die Werke gegenüber dem günstigen Bieter in der Pflicht sind und die erfolgte Ausschreibung nur aus triftigem Grund aufgehoben werden kann.
Herr Pfaff sieht auch die Lösung der Sicherung mittels L-Steinen als günstigere Lösung an.
Nachdem die Meinungen ausgetauscht sind, stellt der Vorsitzende den Beschluss zur Abstimmung.
Der Werkausschuss beschließt mehrheitlich:
Abstimmungsergebnis:
|
Ja: |
10 |
|
Nein: |
2 |
|
Enthaltung: |
0 |
Anmerkung der
Werkleitung:
Es wurde ein
Vergleichsangebot angefordert. In der kommenden Werkausschusssitzung wird
nachberichtet.
