Da sich weder die Art noch das Maß der baulichen Nutzung aufgrund der Planung ändern und die geplanten Fenster sich harmonisch in die bestehende Fassade einfügen, stellen die Ortsgemeinde Geisig das Einvernehmen nach § 36 BauGB her.

 


Am 26.06.2019 wurde die notwendige Baugenehmigung für den Umbau eines Stall- und Lagergebäudes in der Rhein-Taunus-Straße 2 C erteilt.

Die Ortsgemeinde Geisig hatte dazu das erforderliche Einvernehmen nach § 36 BauGB am 21.03.2019 einstimmig hergestellt.

Nun sollen zur Verbesserung der Lichtverhältnisse zusätzlich zwei Fenster in der Westansicht eingebaut werden.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und widerspricht nicht den Empfehlungen des Dorferneuerungskonzeptes.

Seitens der Ortsgemeinde Geisig ist bis spätestens 22.11.2019 über das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu beraten. Dabei ist zu beurteilen ob sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

 

Enthaltung: