Die vorgelegte Mustersatzung wurde ausgiebig beraten.

 

Ergebnis der Beratung ist, dass in § 3.1 die Wertgrenze auf 200 EUR herabgesetzt werden soll, § 3.9 bleibt unverändert, alle anderen Unterpunkte von § 3 sollen entfallen.

 

Bei der kommenden Ratssitzung soll dann die geänderte Fassung der Hauptsatzung beschlossen werden.