Sitzung: 17.10.2019 Ortsgemeinderat Geisig
Die vorgelegte Mustersatzung wurde ausgiebig beraten.
Ergebnis der Beratung ist, dass in § 3.1 die Wertgrenze auf 200 EUR herabgesetzt werden soll, § 3.9 bleibt unverändert, alle anderen Unterpunkte von § 3 sollen entfallen.
Bei der kommenden Ratssitzung soll dann die geänderte Fassung der Hauptsatzung beschlossen werden.