Sitzung: 17.10.2019 Ortsgemeinderat Geisig
Es liegt eine Anfrage des Bürgers Dirk Best zum Bebauungsplan Mühlbachstraße vor:
„Teilfläche des
Flurstückes Nr. 24 Flur 5 Bebauungsplan „Mühlberg“ Geisig
Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister
Alberti,
Sehr geehrte Damen und Herren des
Gemeinderats der OG Geisig,
für
die nächste Einwohnerfragestunde bei einer Gemeinderatssitzung, möchte ich
folgende Frage an den Ortsbürgermeister und den Ortsgemeinderat, gemäß
Gemeindeordnung, schriftlich stellen.
Im
oben genannten Bebauungsplan ist festgehalten, dass die bezifferte Teilfläche,
mit einem Entwicklungsziel, Umwandlung der intensiv genutzten Ackerfläche in
eine extensiv genutzte Wiese / Weide vorgesehen ist.
Bei
den Landespflegerischen Maßnahmen beschreibt der B-Plan, die Einsaat mit
Landschaftsrasen und die Nutzung als Koppelweide (keine Dauerbeweidung),
Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel und weitere
Nutzungseinschränkungen.
Meine
konkrete Frage an die OG Geisig, wird die Nutzung der sogenannte
Ausgleichsfläche im Sinne des BauGB, gemäß dem B-Plan hergestellt, oder plant
die OG Geisig aus erklärbaren Gründen, die bisherige Nutzung als Ackerfläche.
Beim
Kauf des Grundstücks Flurstück 24/5 Blatt 635 (heutige Mühlbachstr. 30) und bei
dem späteren Bauantrag, wurde in der Baugenehmigung der damaligen VG Nassau,
die Grenzbebauung von 5 Meter plus 3 Meter zum besagten Flurstück
(Ausgleichsfläche) vorgeschrieben. Daran haben wir uns als Bauherren gehalten.
Hintergrund
meiner Anfrage, ich plane ggf. das Objekt Mühlbachstr. 30, in meinem Ruhestand
zu veräußern. Die nicht B-Plan beschrieben Nutzung der Ausgleichsfläche seitens
der OG Geisig, sollte es bei einem ggf. Hausverkauf für mich nicht negativ
auswirken.
Die Angelegenheit
ist nicht von Eile, deshalb reicht mir eine zunächst mündliche Information während
der nächsten Einwohnerfragestunde bei einer Gemeinderatssitzung.
Ich bitte die
Mitglieder des Gemeinderats hierüber zu informieren.“
Antwort:
Ausgleichsmaßnahmen müssen umgesetzt werden, wenn eine Bebauung von mindestens 70% gegeben ist. Der Umfang dürfte mittlerweile erreicht sein.
Die entsprechenden Ausführungen des Bebauungsplanes zu Anforderungen an Ausgleichsflächen werden vom Vorsitzenden erläutert. Es wird beabsichtigt, im Frühjahr die Fläche als Wiese zu sähen.
Es gibt eine Anfrage des Bürgers Wilbert zum Aufstellen einer Bibliothekzelle bspw. in einer Telefonzelle.