Es liegt eine Anfrage des Bürgers Dirk Best zum Bebauungsplan Mühlbachstraße vor:

 

„Teilfläche des Flurstückes Nr. 24 Flur 5 Bebauungsplan „Mühlberg“ Geisig

 

Sehr geehrter Herr Ortsbürgermeister Alberti,

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats der OG Geisig,

 

für die nächste Einwohnerfragestunde bei einer Gemeinderatssitzung, möchte ich folgende Frage an den Ortsbürgermeister und den Ortsgemeinderat, gemäß Gemeindeordnung, schriftlich stellen.

 

Im oben genannten Bebauungsplan ist festgehalten, dass die bezifferte Teilfläche, mit einem Entwicklungsziel, Umwandlung der intensiv genutzten Ackerfläche in eine extensiv genutzte Wiese / Weide vorgesehen ist.

Bei den Landespflegerischen Maßnahmen beschreibt der B-Plan, die Einsaat mit Landschaftsrasen und die Nutzung als Koppelweide (keine Dauerbeweidung), Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel und weitere Nutzungseinschränkungen.

 

Meine konkrete Frage an die OG Geisig, wird die Nutzung der sogenannte Ausgleichsfläche im Sinne des BauGB, gemäß dem B-Plan hergestellt, oder plant die OG Geisig aus erklärbaren Gründen, die bisherige Nutzung als Ackerfläche.

 

Beim Kauf des Grundstücks Flurstück 24/5 Blatt 635 (heutige Mühlbachstr. 30) und bei dem späteren Bauantrag, wurde in der Baugenehmigung der damaligen VG Nassau, die Grenzbebauung von 5 Meter plus 3 Meter zum besagten Flurstück (Ausgleichsfläche) vorgeschrieben. Daran haben wir uns als Bauherren gehalten.

 

Hintergrund meiner Anfrage, ich plane ggf. das Objekt Mühlbachstr. 30, in meinem Ruhestand zu veräußern. Die nicht B-Plan beschrieben Nutzung der Ausgleichsfläche seitens der OG Geisig, sollte es bei einem ggf. Hausverkauf für mich nicht negativ auswirken.

 

Die Angelegenheit ist nicht von Eile, deshalb reicht mir eine zunächst mündliche Information während der nächsten Einwohnerfragestunde bei einer Gemeinderatssitzung.

 

Ich bitte die Mitglieder des Gemeinderats hierüber zu informieren.“

 

 

Antwort:

 

Ausgleichsmaßnahmen müssen umgesetzt werden, wenn eine Bebauung von mindestens 70% gegeben ist. Der Umfang dürfte mittlerweile erreicht sein.

 

Die entsprechenden Ausführungen des Bebauungsplanes zu Anforderungen an Ausgleichsflächen werden vom Vorsitzenden erläutert. Es wird beabsichtigt, im Frühjahr die Fläche als Wiese zu sähen.

 

 

 

Es gibt eine Anfrage des Bürgers Wilbert zum Aufstellen einer Bibliothekzelle bspw. in einer Telefonzelle.