Aufgrund der Nachfrage im letzten Werkausschuss, im Hinblick auf die Umschuldung hochverzinster Kredite, teilt der Vorsitzende Folgendes mit:

 

Die Werkleitung hat diesbezüglich Kontakt mit der Finanzabteilung, die auch die Darlehensverwaltung für die Werke betreut, Kontakt aufgenommen. Von dort wurde bereits eine entsprechende Prüfung längerfristiger Kredite (Laufzeit länger als 10 Jahre) vorgenommen. Im Ergebnis ist eine Umschuldung nicht vor Zinsbindungsablauf möglich. Dies ist dadurch bedingt, dass die Kreditinstitute fast durchweg das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers ausschließen (§ 489 Abs. 4 BGB).

 

Die Ausschussmitglieder nehmen dies zur Kenntnis.

 

Weiterhin werden die Zwischenberichte über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie des Vermögensplans zum 30.09.2019 für die Betriebszweige Wasser und Abwasser der ehem. Werke Bad Ems und Nassau an die Gremienmitglieder verteilt.