Sitzung: 12.09.2019 Hauptausschuss VGBEN
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Die
Geltung der Geschäftsordnung ist auf die jeweilige Wahlzeit des Gemeinderates
bestimmt. Nach
der Neuwahl hat der Verbandsgemeinderat erneut über die Geschäftsordnung zu
beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung. In der Vergangenheit galt in den
Gremien verbreitet die Mustergeschäftsordnung (MGeschO).
Kommt
innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Verbandsgemeinderates ein
Beschluss nicht zustande, so gilt die MGeschO nach § 37 Abs. 2 Satz 3 der
Gemeindeordnung (GemO). Die MGeschO ist im Kommunalbrevier ab S. 247
abgedruckt. Dieser Abdruck entspricht allerdings aufgrund eines Fehlers des
Verlages nicht der aktuell gültigen Fassung.
Über den
Gemeinde- und Städtebund liegt mittlerweile die aktuelle MGeschO vor, die vom
Grundsatz von den Räten übernommen werden sollte. Im Falle der elektronischen
Kommunikation – was im Bereich der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau über das
Ratsinformationssystem der Fall ist - bedarf es darüber hinaus einer
rechtlichen Ergänzung im § 2 Abs. 1a, der Einfügung eines § 7 Abs. 1a, der
Ergänzung des § 12 Abs. 1 um einen neuen Satz 2 und einer Ergänzung in § 14 um
Abs. 4.
Dem
entsprechend hat die Verwaltung einen Entwurf erarbeitet, der den
Ausschussmitgliedern ausgehändigt wird.
Die
Verwaltung empfiehlt eine Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des
Verbandsgemeinderats. Der Hauptausschuss ist hiermit einverstanden.