Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Geltung der Geschäftsordnung ist auf die jeweilige Wahlzeit des Gemeinderates bestimmt. Nach der Neuwahl hat der Verbandsgemeinderat erneut über die Geschäftsordnung zu beschließen; bis dahin gilt die bisherige Geschäftsordnung. In der Vergangenheit galt in den Gremien verbreitet die Mustergeschäftsordnung (MGeschO).

 

Kommt innerhalb eines halben Jahres nach der Neuwahl des Verbandsgemeinderates ein Beschluss nicht zustande, so gilt die MGeschO nach § 37 Abs. 2 Satz 3 der Gemeindeordnung (GemO). Die MGeschO ist im Kommunalbrevier ab S. 247 abgedruckt. Dieser Abdruck entspricht allerdings aufgrund eines Fehlers des Verlages nicht der aktuell gültigen Fassung.

 

Über den Gemeinde- und Städtebund liegt mittlerweile die aktuelle MGeschO vor, die vom Grundsatz von den Räten übernommen werden sollte. Im Falle der elektronischen Kommunikation – was im Bereich der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau über das Ratsinformationssystem der Fall ist - bedarf es darüber hinaus einer rechtlichen Ergänzung im § 2 Abs. 1a, der Einfügung eines § 7 Abs. 1a, der Ergänzung des § 12 Abs. 1 um einen neuen Satz 2 und einer Ergänzung in § 14 um Abs. 4.

 

Dem entsprechend hat die Verwaltung einen Entwurf erarbeitet, der den Ausschussmitgliedern ausgehändigt wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt eine Beschlussfassung in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderats. Der Hauptausschuss ist hiermit einverstanden.