Dietmar Roßtäuscher hat hierzu Auskunft von Sebastian Bode, Sachbearbeiter VG BEN erhalten.

Die Schlussrechnung ist seitens der VG BEN zur Zahlung angewiesen worden, ohne dass die

Behebung der Mängel oder die Anweisung der Zahlung durch den Bürgermeister geprüft wurde.

Dies wird als Fehler der VG BEN entschuldigt.

Es habe einen Wechsel in der Bearbeitungszuständigkeit gegeben und die Behebung der Mängel

sei durch das Ingenieurbüro fotografisch dokumentiert worden.

 

Nach Aufklärung zu diesem Sachverhalt steht jetzt die Widmung der Straßen „Am Oberstein 2“ an, welche zeitnah erfolgen soll. Nach der Straßenwidmung muss der Betrag der Schlussabrechnung durch die VG BEN auf die AnwohnerInnen aufgeteilt und eingefordert werden.