Bürgermeister Bruchhäuser informiert:

 

Neuordnung der Ausbildung im Bereich Wasser/Abwasser – Umwelttechnologe

Die Digitalisierung, der Klimawandel sowie veränderte technische und rechtliche Anforderungen haben eine Modernisierung der umwelttechnischen Berufe erforderlich gemacht. Nach 22 Jahren wurden die Ausbildungsordnungen aktualisiert und die Berufe mit neuen Abschlussbezeichnungen versehen.

Betroffen hiervon sind auch die Ausbildungsberufe der Werke

-       Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und

-       Fachkraft für Abwassertechnik.

Die neuen Bezeichnungen lauten

-       Umwelttechnologe/-technologin für Wasserversorgung und

-       Umwelttechnologe/-technologin für Abwasserbewirtschaftung.

Die entsprechenden Ausbildungsordnungen treten zum 1.8.2024 in Kraft, die jetzigen Azubis der Werke machen ihren Abschluss noch auf Basis der alten Ausbildungsordnungen und führen die „alte“ Berufsbezeichnung „Fachkraft ….“.

Zukünftig gibt es keine Zwischenprüfung mehr, stattdessen ist eine zweiteilige „gestreckte Abschlussprüfung“ zu absolvieren. Der Praxisbezug wird gestärkt.

Neue inhaltliche Schwerpunkte sind:

Wasserversorgung

-       Nachhaltiger Umgang mit der Ressource Wasser

-       Optimierung von Prozessen zur Vermeidung von Wasserverlusten

-       Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

Abwasserentsorgung

-       Regenwasserbewirtschaftung

-       Gewinnung bzw. Rückgewinnung von Energie und Energieeffizienz

-        Weitergehende Reinigungsverfahren.

 

 

Technisches Sicherheitsmanagement (TSM) nach Leitfaden der DWA/DVGW

 

Die Verbandsgemeindewerke möchten sich für die Betriebszweige der Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung TSM-Zertifizieren lassen. Neben eventueller Vorteile in Sachen Förderung erhofft sich die Werkleitung hiervon eine generelle Verbesserung der Ablauforganisation und des Arbeitsschutzes. Durch die Bearbeitung werden Schwachstellen der Bestandssituation deutlich und können im Laufe des Prozesses optimiert und verschriftlicht werden.

 

Es wird die Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens im Wege einer Selbsteinschätzung systematisch untersucht, um Schwachstellen aufzudecken und damit die Gefahr des Vorwurfs eines Organisationsverschuldens gemäß § 823 BGB zu minimieren.

Im Januar 2024 wurde mit der Bearbeitung des Leitfadens für den Betriebszweig der Abwasserbeseitigung begonnen. Gemäß Rücksprache mit anderen Werken im Rhein-Lahn-Kreis (insbesondere Nastätten, die den Prozess schon erfolgreich abgeschlossen haben) sei dies für den Start der unkompliziertere Betriebszweig. Außerdem ist der Wasserbereich durch das Wasserversorgungskonzept sowie den Maßnahmeplan im Jahr 2024 zeitlich gebunden.

 

Es finden wöchentliche Termine zur Bearbeitung des allgemeinen sowie fachspezifischen Teils statt. Nach Bearbeitung der Leitfäden werden sie durch ein TSM-Experten-Team überprüft. Hierbei wird auf Mängel hingewiesen, welche in einer gewissen Frist abgestellt werden müssen. Am Ende steht die Zertifizierung.

 

Die Werkleitung setzt sich zeitlich nicht unter Druck, hofft aber auf einen Abschluss des Prozesses für den Betriebszweig der Abwasserbeseitigung im Jahr 2024. Im kommenden Jahr soll der Wasserbereich folgen/ bearbeitet werden.