Sitzung: 20.03.2024 Werkausschuss VGBEN
Bürgermeister
Bruchhäuser informiert:
Neuordnung der Ausbildung im Bereich
Wasser/Abwasser – Umwelttechnologe
Die Digitalisierung, der Klimawandel sowie veränderte technische und
rechtliche Anforderungen haben eine Modernisierung der umwelttechnischen Berufe
erforderlich gemacht. Nach 22 Jahren wurden die Ausbildungsordnungen
aktualisiert und die Berufe mit neuen Abschlussbezeichnungen versehen.
Betroffen hiervon sind auch die Ausbildungsberufe der Werke
- Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
und
- Fachkraft für Abwassertechnik.
Die neuen Bezeichnungen lauten
- Umwelttechnologe/-technologin für
Wasserversorgung und
- Umwelttechnologe/-technologin für
Abwasserbewirtschaftung.
Die entsprechenden Ausbildungsordnungen treten zum 1.8.2024 in Kraft,
die jetzigen Azubis der Werke machen ihren Abschluss noch auf Basis der alten
Ausbildungsordnungen und führen die „alte“ Berufsbezeichnung „Fachkraft ….“.
Zukünftig gibt es keine Zwischenprüfung mehr, stattdessen ist eine
zweiteilige „gestreckte Abschlussprüfung“ zu absolvieren. Der Praxisbezug wird
gestärkt.
Neue inhaltliche Schwerpunkte sind:
Wasserversorgung
- Nachhaltiger Umgang mit der Ressource
Wasser
- Optimierung von Prozessen zur Vermeidung
von Wasserverlusten
-
Maßnahmen zur
Anpassung an den Klimawandel
Abwasserentsorgung
-
Regenwasserbewirtschaftung
-
Gewinnung bzw.
Rückgewinnung von Energie und Energieeffizienz
- Weitergehende Reinigungsverfahren.
Technisches
Sicherheitsmanagement (TSM) nach Leitfaden der DWA/DVGW
Die Verbandsgemeindewerke möchten sich für die Betriebszweige der
Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung TSM-Zertifizieren lassen. Neben
eventueller Vorteile in Sachen Förderung erhofft sich die Werkleitung hiervon
eine generelle Verbesserung der Ablauforganisation und des Arbeitsschutzes.
Durch die Bearbeitung werden Schwachstellen der Bestandssituation deutlich und
können im Laufe des Prozesses optimiert und verschriftlicht werden.
Es wird die Aufbau- und Ablauforganisation eines Unternehmens im Wege
einer Selbsteinschätzung systematisch untersucht, um Schwachstellen aufzudecken
und damit die Gefahr des Vorwurfs eines Organisationsverschuldens gemäß § 823
BGB zu minimieren.
Im Januar 2024 wurde mit der Bearbeitung des Leitfadens für den
Betriebszweig der Abwasserbeseitigung begonnen. Gemäß Rücksprache mit anderen
Werken im Rhein-Lahn-Kreis (insbesondere Nastätten, die den Prozess schon
erfolgreich abgeschlossen haben) sei dies für den Start der unkompliziertere
Betriebszweig. Außerdem ist der Wasserbereich durch das
Wasserversorgungskonzept sowie den Maßnahmeplan im Jahr 2024 zeitlich gebunden.
Es finden wöchentliche Termine zur Bearbeitung des allgemeinen sowie
fachspezifischen Teils statt. Nach Bearbeitung der Leitfäden werden sie durch
ein TSM-Experten-Team überprüft. Hierbei wird auf Mängel hingewiesen, welche in
einer gewissen Frist abgestellt werden müssen. Am Ende steht die
Zertifizierung.
Die Werkleitung setzt sich zeitlich nicht unter Druck, hofft aber auf
einen Abschluss des Prozesses für den Betriebszweig der Abwasserbeseitigung im
Jahr 2024. Im kommenden Jahr soll der Wasserbereich folgen/ bearbeitet werden.