Sitzung: 13.07.2023 Verbandsgemeinderat Bad Ems-Nassau
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30 DS 1/ 0636
Beschluss:
1. Der Verbandsgemeinderat nimmt die
Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die
zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die
Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung
der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau ab 01.01.2024 zu beauftragen und zu
bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle
erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
3. Der Verbandsgemeinderat bevollmächtigt das
bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die
Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau vorzunehmen.
4. Die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau verpflichtet
sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich
anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den
Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der
jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
5. Die Ausschreibung soll für die
Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau nach folgenden Maßgaben erfolgen:
Normalstrom
(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium: Angebotspreis)
für alle Abnahmestellen
nur für die Abnahmestelle/n ..………. (bitte
einzeln benennen, ggf. als Anlage)
X Ökostrom ohne
Neuanlagenquote
(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium:
Angebotspreis)
für alle Abnahmestellen
nur für die Abnahmestelle/n ..………. (bitte
einzeln benennen, ggf. als Anlage)
Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote – ohne
Wertung
(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium:
Angebotspreis)
für alle Abnahmestellen
nur für die Abnahmestelle/n ..………. (bitte
einzeln benennen, ggf. als Anlage)
Ökostrom mit mindestens 33 %
Neuanlagenquote - mit Wertung
(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell.
Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis mit einem Gewicht von 90% und die vom
Bieter angebotene Neuanlagenquote (ab 34 %) mit einem Gewicht von 10%.)
für alle Abnahmestellen
nur für die Abnahmestelle/n ..………. (bitte
einzeln benennen, ggf. als Anlage)
Der Vorsitzende erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Der Hauptausschuss empfiehlt die Beschlussfassung mit Ökostrom ohne Neuanlagenquote.
Herr Paffrath erkundigt sich nach den Gründen gegen eine Neuanlagenquote. Im Wesentlichen hat dies haushaltsrechtliche Gründe, so der Vorsitzende. Laut Datenblatt könnte es sein, dass die Mehrkosten bei Ökostrom mit Neuanlagenquote deutlich über einem Cent pro kWh liegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
28 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
2 |