Beschluss:

 

1.    Der Verbandsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.    Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau ab 01.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.    Der Verbandsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau vorzunehmen.

4.    Die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.    Die Ausschreibung soll für die Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau nach folgenden Maßgaben erfolgen:

        Normalstrom
(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium: Angebotspreis)

        für alle Abnahmestellen

        nur für die Abnahmestelle/n ..………. (bitte einzeln benennen, ggf. als Anlage)

X Ökostrom ohne Neuanlagenquote
(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium: Angebotspreis)

        für alle Abnahmestellen

        nur für die Abnahmestelle/n ..………. (bitte einzeln benennen, ggf. als Anlage)

        Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote – ohne Wertung
(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium: Angebotspreis)

        für alle Abnahmestellen

        nur für die Abnahmestelle/n ..………. (bitte einzeln benennen, ggf. als Anlage)

        Ökostrom mit mindestens 33 % Neuanlagenquote - mit Wertung
(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell.
Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis mit einem Gewicht von 90% und die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (ab 34 %) mit einem Gewicht von 10%.)

        für alle Abnahmestellen

        nur für die Abnahmestelle/n ..………. (bitte einzeln benennen, ggf. als Anlage)

 


Der Vorsitzende erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Der Hauptausschuss empfiehlt die Beschlussfassung mit Ökostrom ohne Neuanlagenquote.

 

Herr Paffrath erkundigt sich nach den Gründen gegen eine Neuanlagenquote. Im Wesentlichen hat dies haushaltsrechtliche Gründe, so der Vorsitzende. Laut Datenblatt könnte es sein, dass die Mehrkosten bei Ökostrom mit Neuanlagenquote deutlich über einem Cent pro kWh liegen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

28

Nein:

1

Enthaltung:

2