Beschluss: Beschlussempfehlung

Beschlussempfehlung:

 

I.              Der Wirtschaftsplanung 2019 für die Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau in der vorliegenden Fassung der Gesamtdarstellung, bestehend aus

 

1.    dem Erfolgsplan Wasserversorgung, abschließend mit einer Gesamtsumme von EUR 4.699.300,00 (Bad Ems: EUR 2.706.100,00, Nassau: EUR 1.993.200)

 

2.    dem Vermögensplan Wasserversorgung mit einer Gesamtsumme von
EUR 10.178.500,00 (Bad Ems: EUR 5.065.000,00, Nassau: EUR 5.113.500,00) und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von EUR 1.550.000,00 (Bad Ems). Im Wirtschaftsplan 2019 für den Bereich der ehem. Verbandsgemeindewerke Nassau wurden keine Verpflichtungs-ermächtigungen veranschlagt.

 

3.    dem Erfolgsplan Abwasserentsorgung, abschließend mit einer Gesamtsumme von EUR 7.755.750,00 (Bad Ems: EUR 3.821.750,00, Nassau: EUR 3.934.000,00)

 

4.    dem Vermögensplan Abwasserentsorgung mit einer Gesamtsumme von EUR 12.157.000,00 (Bad Ems: EUR 3.932.000,00, Nassau: EUR 8.225.000,00) und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von EUR 1.000.000,00 (Bad Ems). Im Wirtschaftsplan 2019 für den Bereich der ehem. Verbandsgemeindewerke Nassau wurden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.

 

5.    der Stellenübersicht 2019 (gemeinschaftliche Darstellung)

 

wird zugestimmt.

 

II.            Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2019 zur
Finanzierung von Ausgaben der Vermögenspläne erforderlich ist, wird auf insgesamt EUR16.418.650,00 festgesetzt.

Davon entfallen auf

 

a)    Bad Ems

Maßnahmen der Wasserversorgung                EUR    4.094.000,00

davon zinslos                                                      EUR       910.000,00

 

Nassau

Maßnahmen der Wasserversorgung                EUR    3.987.500,00

davon zinslos                                                      EUR       247.500,00

 

b)    Bad Ems

Maßnahmen der Abwasserentsorgung            EUR    2.099.150,00

davon zinslos                                                      EUR       332.000,00

 

Nassau

Maßnahmen der Abwasserentsorgung            EUR    6.238.000,00

davon zinslos                                                      EUR    1.038.000,00

 


 

Die Wirtschaftspläne 2019 für die Bereiche der ehemaligen Verbandsgemeindewerke (VGW) Bad Ems und Nassau wurden jeweils in den Verbandsgemeinderäten der ehem. Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau in ihren Sitzungen am 29.11.2018 beschlossen. Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist der neue Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau entstanden. Unter Berücksichtigung der vier Betriebszweige (jeweils Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der ehem. VGW Bad Ems und Nassau), beträgt das Stammkapital des neuen Eigenbetriebs insgesamt 9.645,981 EUR. Davon werden zugeordnet:

 

  1. dem Wasserwerk                                            4.445.168 EUR
  2. der Abwasserbeseitigungseinrichtung            5.200.813 EUR.

 

Nach § 10 Abs. 6 des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau (Fusionsgesetz) vom 08.05.2018 und den in § 20 Abs. 7 und 8 getroffenen Regelungen der Fusionsvereinbarung werden die Eigenbetriebe (ehem. Bad Ems und Nassau) aufgrund der unterschiedlichen Entgelte zunächst als getrennte Einrichtungen behandelt.

 

Für das Jahr 2019 wurden getrennte Wirtschaftspläne für das Gebiet der ehemaligen Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau erstellt, die auch die Grundlage für die jeweilige Preisgestaltung im Jahr 2019 bilden. Die Beschlussfassungen über die Preise wurden ebenfalls jeweils in den Verbandsgemeinderäten Bad Ems und Nassau am 29.11.2018 beschlossen und in den Bekanntmachungsorganen der früheren Verbandsgemeinden veröffentlicht. Die Beschlüsse gelten nach § 11 Abs. 1 des Fusionsgesetzes fort.

 

Zur besseren Übersicht über die Wirtschaftsplanungen 2019 beider ehemaligen VGW wurde eine Gesamtdarstellung der vier Betriebszweige (jeweils Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der ehem. VGW Bad Ems und Nassau) erstellt, die den Ausschussmitgliedern vorliegt. Die Gesamtdarstellung der Wirtschaftsplanung 2019 des neuen Eigenbetriebs liegt dem Verbandsgemeinderat zur Bestätigung und deklaratorischen Beschlussfassung vor.

 

Die Festsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen (nur Bad Ems) und der Kreditermächtigungen 2019 des neuen Eigenbetriebs Verbandsgemeindewerke Bad Ems- Nassau sowie der Kostenanteil der Straßenoberflächenentwässerung erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2019 der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass auf der Grundlage des vorliegenden Personalbedarfsgutachtens in Absprache mit dem Ältestenrat eine Beamtin (Besoldungsgruppe 9) für die Grundlagenermittlung der grundstücksbezogenen Entgelte für den Bereich Bad Ems eingestellt wird, die im Anschluss aufgrund eines Ruhestandfalles ab dem Jahre 2020 bei den Werken weitere Einsatzverwendung finden kann.

Entsprechend des Personalbedarfs wurde neben v.g. Stelle ein Azubi übernommen und die Sachbearbeiterin der Verbrauchsabrechnungen für den Bereich Nassau von der Verwaltung den Werken zugeordnet; zugleich entfallen im letztgenannten Fall die Kostenbeiträge zulasten der Werke.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Nach der heutigen Sitzung wurde festgestellt, dass der Gesamtbetrag der Kredite für den Abwasserbereich Bad Ems im Jahre 2019 sich auf 2.099.150,00 Euro beziffert. In der Beratungsvorlage war der Betrag irrtümlich mit 2.431.150,00 Euro ausgewiesen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

0