Sitzung: 28.03.2019 Hauptausschuss VGBEN
Beschluss: Beschlussempfehlung
Beschlussempfehlung:
I.
Der Wirtschaftsplanung 2019 für die
Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau in der vorliegenden Fassung der
Gesamtdarstellung, bestehend aus
1.
dem Erfolgsplan Wasserversorgung,
abschließend mit einer Gesamtsumme von EUR 4.699.300,00 (Bad Ems: EUR
2.706.100,00, Nassau: EUR 1.993.200)
2.
dem Vermögensplan Wasserversorgung mit einer
Gesamtsumme von
EUR 10.178.500,00 (Bad Ems: EUR 5.065.000,00, Nassau: EUR 5.113.500,00) und
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von EUR 1.550.000,00 (Bad Ems). Im
Wirtschaftsplan 2019 für den Bereich der ehem. Verbandsgemeindewerke Nassau
wurden keine Verpflichtungs-ermächtigungen veranschlagt.
3.
dem Erfolgsplan Abwasserentsorgung,
abschließend mit einer Gesamtsumme von EUR 7.755.750,00 (Bad Ems: EUR 3.821.750,00, Nassau: EUR 3.934.000,00)
4.
dem Vermögensplan Abwasserentsorgung mit
einer Gesamtsumme von EUR 12.157.000,00 (Bad Ems: EUR 3.932.000,00,
Nassau: EUR 8.225.000,00) und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von EUR
1.000.000,00 (Bad Ems). Im Wirtschaftsplan 2019 für den Bereich der ehem.
Verbandsgemeindewerke Nassau wurden keine Verpflichtungsermächtigungen
veranschlagt.
5.
der Stellenübersicht 2019 (gemeinschaftliche
Darstellung)
wird
zugestimmt.
II.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme
im Wirtschaftsjahr 2019 zur
Finanzierung von Ausgaben der Vermögenspläne erforderlich ist, wird auf
insgesamt EUR16.418.650,00 festgesetzt.
Davon
entfallen auf
a) Bad Ems
Maßnahmen der Wasserversorgung EUR
4.094.000,00
davon zinslos EUR 910.000,00
Nassau
Maßnahmen der Wasserversorgung EUR 3.987.500,00
davon zinslos EUR
247.500,00
b) Bad Ems
Maßnahmen der Abwasserentsorgung EUR
2.099.150,00
davon zinslos EUR 332.000,00
Nassau
Maßnahmen der Abwasserentsorgung EUR 6.238.000,00
davon zinslos EUR 1.038.000,00
Die Wirtschaftspläne 2019 für die Bereiche der ehemaligen
Verbandsgemeindewerke (VGW) Bad Ems und Nassau wurden jeweils in den
Verbandsgemeinderäten der ehem. Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau in ihren
Sitzungen am 29.11.2018 beschlossen. Mit Wirkung zum 01.01.2019 ist der neue
Eigenbetrieb Verbandsgemeindewerke Bad Ems-Nassau entstanden. Unter
Berücksichtigung der vier Betriebszweige (jeweils Wasserversorgung und
Abwasserentsorgung der ehem. VGW Bad Ems und Nassau), beträgt das Stammkapital
des neuen Eigenbetriebs insgesamt 9.645,981 EUR. Davon werden zugeordnet:
- dem Wasserwerk 4.445.168
EUR
- der
Abwasserbeseitigungseinrichtung 5.200.813
EUR.
Nach § 10 Abs. 6 des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der
Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau (Fusionsgesetz) vom 08.05.2018 und den in
§ 20 Abs. 7 und 8 getroffenen Regelungen der Fusionsvereinbarung werden die
Eigenbetriebe (ehem. Bad Ems und Nassau) aufgrund der unterschiedlichen
Entgelte zunächst als getrennte Einrichtungen behandelt.
Für das Jahr 2019 wurden getrennte Wirtschaftspläne für das Gebiet der
ehemaligen Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau erstellt, die auch die
Grundlage für die jeweilige Preisgestaltung im Jahr 2019 bilden. Die
Beschlussfassungen über die Preise wurden ebenfalls jeweils in den
Verbandsgemeinderäten Bad Ems und Nassau am 29.11.2018 beschlossen und in den
Bekanntmachungsorganen der früheren Verbandsgemeinden veröffentlicht. Die
Beschlüsse gelten nach § 11 Abs. 1 des Fusionsgesetzes fort.
Zur besseren Übersicht über die Wirtschaftsplanungen 2019 beider
ehemaligen VGW wurde eine Gesamtdarstellung der vier Betriebszweige (jeweils
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der ehem. VGW Bad Ems und Nassau)
erstellt, die den Ausschussmitgliedern vorliegt. Die Gesamtdarstellung der
Wirtschaftsplanung 2019 des neuen Eigenbetriebs liegt dem Verbandsgemeinderat
zur Bestätigung und deklaratorischen Beschlussfassung vor.
Die Festsetzung des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen
(nur Bad Ems) und der Kreditermächtigungen 2019 des neuen Eigenbetriebs
Verbandsgemeindewerke Bad Ems- Nassau sowie der Kostenanteil der
Straßenoberflächenentwässerung erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung der
Haushaltssatzung 2019 der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau.
Der Vorsitzende teilt mit, dass auf der Grundlage des vorliegenden
Personalbedarfsgutachtens in Absprache mit dem Ältestenrat eine Beamtin
(Besoldungsgruppe 9) für die Grundlagenermittlung der grundstücksbezogenen
Entgelte für den Bereich Bad Ems eingestellt wird, die im Anschluss aufgrund
eines Ruhestandfalles ab dem Jahre 2020 bei den Werken weitere
Einsatzverwendung finden kann.
Entsprechend des Personalbedarfs wurde neben v.g. Stelle ein Azubi
übernommen und die Sachbearbeiterin der Verbrauchsabrechnungen für den Bereich
Nassau von der Verwaltung den Werken zugeordnet; zugleich entfallen im
letztgenannten Fall die Kostenbeiträge zulasten der Werke.
Anmerkung der Verwaltung:
Nach der heutigen Sitzung wurde festgestellt, dass der Gesamtbetrag der
Kredite für den Abwasserbereich Bad Ems im Jahre 2019 sich auf 2.099.150,00
Euro beziffert. In der Beratungsvorlage war der Betrag irrtümlich mit
2.431.150,00 Euro ausgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
15 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |