Beschluss:
Der Satzung über die
Festsetzung der Steuerhebesätze für Grund- und
Gewerbesteuer sowie der
Hundesteuer unter Berücksichtigung der o.g.
Beschlussfassungen 1-2 wird
zugestimmt.
Zum Tagesordnungspunkt 2 wurde vom OB Schilbach Frau Meike und Herr Lanio von der Verbandsgemeinde Abteilung Finanzen eingeladen. RM Kai Klein begann die Diskussion mit der Aussage: Die Bürger sollen nicht mehr belastet werden. Frau Meike referierte über die Notwendigkeit der Anhebung der Steuersätze für das Jahr 2023. Dabei erwähnte sie auch, dass die Nivellierungssätze allgemein angehoben wurden. Konsequenz bei Nichtanhebung der Grundsteuersätze sind fehlende Zuschüsse bei Bauvorhaben in Frücht, und Nachteile bei der Bemessung der Umlagen ( Kreis und Verbandsgemeinde). Wir haben im Ergebnishaushalt keine schwarze Null.
Es entsteht eine angeregte Diskussion. Da einige Zahlen des Haushaltsplan im Rat nicht nachvollziehbar sind, überprüft Herr Lanio noch einmal die Berechnungen.
RM Hans Peter Kerpen möchte noch wissen, ob das Finanzamt einen Ortswechsel eines Gewerbetreibenden mitbekommt.
Frau Meike erwähnt, dass das Finanzamt der Sachlage nachgehen muss.
Die Grundsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt.
1.
Grundsteuer A 345 v. H.
Grundsteuer B 465 v. H.
Gewerbesteuer 380 v. H.
2.
Hundesteuer bleibt in den alten Sätzen bestehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
1 |
Enthaltung: |
- |