Beschlussempfehlung:

 

1.      Dem vorliegenden Planungsentwurf für einen 3 gruppigen Neubau des Architekturbüros Meffert (Stand 25.03.2019) wird zugestimmt.

2.      Das Planungsbüro Meffert ist mit den Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI zu beauftragen und die für 2019 und Folgejahre notwendigen Mittel sind im Haushalt bereitzustellen.

3.      Es ergeht die Zustimmung zu den beantragten Zuweisungen.


 

Der ehem. Verbandsgemeinderat Nassau hat in einem Grundsatzbeschluss vom 27.09.2018 beschlossen, in der Ortsgemeinde Winden, auf dem von der Ortsgemeinde Winden kostenfrei zur Verfügung gestellten erschlossenen Grundstück, einen Kita-Neubau zu errichten.

Das Architekturbüro Meffert aus Altendiez hat für die bauliche Erweiterung der bestehenden Einrichtung in der ehemaligen Schule und alternativ die Errichtung eines zweigruppigen Neubaus bereits einen Auftrag für die Leistungsphasen 1 – 4 (einschl. Genehmigungsplanung) erhalten.

 

In der Kita Winden fehlen seit geraumer Zeit Raumkapazitäten. Die vorhandene Einrichtung ist für max. 27 Betreuungsplätze ausgelegt und genehmigt. Die Kinder, welche aus dem Kita-Einzugsberiech Winden keinen Kita-Platz in der Kita Winden (Winden, Hömberg und Zimmerschied) bekommen, werden zurzeit in der Kita Scheuern betreut.

 

Nach dem Kita-Bedarfsplan des Rhein-Lahn-Kreises vom Dezember 2018, wird für den Einzugsbereich der Kita Winden folgenden Bedarf festgestellt:

 

2018/2019

2019/2020

2020/2021

52 Kinder

53 Kinder

54 Kinder

 

Insofern wären 50 Plätze zu wenig. Die Bedarfsplanung weist hierbei grundsätzlich auch nur eine Untergrenze aus, weil als Planungsgröße Ü3-Kinder zwar zu 100 % berücksichtigt werden, U3-Kinder allerdings nur zu 42 %. Geht man für den Kita-Standort Winden davon aus, dass mehr als 42 % der Eltern ihre 0 - 2 jährigen Kinder zur Kita-Betreuung geben, würde entsprechend auch der Bedarf über den 54 Plätzen liegen.

 

Die vorliegende Stellungnahme des Kreisjugendamtes sieht nach dem Kita-Bedarfsplan 2018/2019 und mit der kommenden Kita-Novelle einen Neubau für drei Gruppen vor. Die Kita mit drei Gruppen hat außerdem eine höhere Förderung (319.500 Euro mehr) durch den Kreis und dem Land von bis zu 517.000 Euro, anstatt der 197.500 Euro bei zwei Gruppen.

 

Seitens des Kreis-Gesundheitsamtes wurde die bestehende Situation in der Kita Winden als nicht hinnehmbar bezeichnet. Nur in Kenntnis der beabsichtigten Neubauplanung hat das Gesundheitsamt bisher von weiteren Maßnahmen Abstand genommen.

 

Für einen Neubau in der geplanten Größenordnung, wird nach Rückfrage bei dem Planungsbüro Meffert mit einer Bauzeit von etwa einem Kalenderjahr auszugehen sein.

Ob bis zur Fertigstellung eine temporäre Übergangslösung, für die Kinder, die keinen Kita-Platz haben, notwendig wäre, ist ggfl. noch zu prüfen (Container, Nutzung der 5-gruppigen Kita Bachbergweg, Nassau, nach Inbetriebnahme des Kita-Neubaus in Nassau – geplant für Juni 2019 -, o.a.).

 

Kosten und Finanzierung

1. Umbau im Bürgerhaus einschl. Ertüchtigung der jetzigen

Kita-Räume mit neuem Eingang und neue Dacheindeckung

für das Bürgerhausgebäude (siehe Grundsatzbeschluss 27.09.2018)

                                                                                                   1.060.000,00 €

 

Kostenschätzungen Architekturbüro Meffert 2019:

2. Alternativ: Neubau 2-gruppig mit Erschließung des

Grundstücks und der Gestaltung des Außengeländes              1.672.300,00 €

 

3. Alternativ: Neubau 3-gruppig mit Erschließung des Grundstückes

und der Gestaltung des Außengeländes, Stand: 01.03.2019     1.941.300,00 €

Hierbei wurden Umplanungen im Raumkonzept durch eine kompakte Bauweise vorgenommen, welche Einsparungen von nicht unerheblichem Umfang von bis dato geschätzten Baukosten von 2.077.250 € erreicht werden konnten. Die aktuelle Planung ist mit den Fachbehörden abgestimmt.

 

Bei der Finanzierung kann von folgenden Förderungen ausgegangen werden:

 

Bisherige Planung 2-gruppig Landes- und Kreiszuschuss:

Gilt als Ersatzbau im Bestand:

Kreisförderung =      2 x bis zu 50.000,00 € =                       bis zu 100.000,00 €

Landesförderung = 13 x bis zu  7.500,00 € =                        bis zu   97.500,00 €

                                                  Insgesamt =                       bis zu 197.500,00 €

 

Zusammenfassung Landes- und Kreiszuschuss 3-gruppig:

a.    3-gruppig mit 50 Plätzen bei einer Gruppenstruktur:

1 Krippengruppe                (10 Kinder)

1 kleine Altersmischung     (15 Kinder)

1 Regelgruppe                   (25 Kinder)

 

Kreisförderung =                                                                       bis zu 270.000,00 €

Landesförderung = 1x 150.000,00 € + 3 x 7.500,00 € =          bis zu 172.500,00 €

                                                                   Insgesamt =         bis zu 442.500,00 €

 

b.    3-gruppig mit 60 Plätzen bei einer Gruppenstruktur:

1 Krippengruppe             (10 Kinder)

1 geöffnete Gruppe         (25 Kinder)

1 Regelgruppe                (25 Kinder)

oder

1 Krippengruppe

2 geöffnete Gruppen

 

Kreisförderung =                                                                        bis zu 270.000,00 €

Landesförderung = 1x 150.000,00 € + 13 x 7.500,00 € =         bis zu 247.500,00 €

                                                                     Insgesamt =        bis zu 517.500,00 €

 

Da eine 3-gruppige Einrichtung höhere Förderungen mit sich bringt, hat Frau Architektin Sonja Meffert in einem Abstimmungsgespräch mit der Verwaltung den Entwurf auf eine 3-gruppige Einrichtung erweitert.

 

Frau Meffert erläutert detailliert die Planung und die Baukosten, die der Niederschrift als Anlage beigefügt sind und beantwortet Fragen. Sie erklärt ferner, dass der Zufahrtsbereich zweckmäßiger und großzügiger geplant wurde, so dass eine seitliche und nah zum Eingangsbereich sichere Bushaltestelle integriert wurde. Ferner sind Zufahrt und Zugang für Fußgänger getrennt voneinander angelegt (Mehrkosten 46.300 €). Ein Buswendeplatz, der mit 187.000 € zu Buche schlagen würde, lässt sich wirtschaftlich nicht darstellen. Die Haustechnik sieht den Einsatz einer Luftwärmepumpe vor. Dies ist aufgrund der Bauweise energieeffizient und führt auf Dauer zu geringen Betriebskosten. Die Dachgestaltung lässt Raum für eine Photovoltaikanlage. Die Bauzeit wird mit einem Jahr kalkuliert, vorausgesetzt, dass im Herbst mit den Bauarbeiten begonnen würde.

 

Herr Baum regt an, den Einbau einer Photovoltaikanlage bereits im Zuge der Neubaumaßnahme auszuführen. Die Verwaltung wird dies näher betrachten und zur Entscheidung vorlegen.

 

Auf Anfrage erklärt Herr Ortsbürgermeister Linscheid, dass von der Gemeinde der Winterdienst, insbesondere im Steilstück der Triftstraße, durchgeführt und sichergestellt wird.

 

Der Vorsitzende teilt ergänzend mit, dass der Zuschussantrag auf der Grundlage der jetzigen Neubauplanung in Höhe von 517.500 € heute gestellt wurde, da dies kein zeitlicher Aufschub mehr erlaubte.

 

Herr Zaun nimmt ab 18.15 Uhr an der Sitzung teil.

 

Herr Reinhardt regt an, sowohl eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Photovoltaikanlage als auch zur Beheizung zu erstellen und einzuholen. Mit den Planungsaufnahmen der Fachingenieure kann dies vorgelegt werden.

 

Herr Lehmler begrüßt die Planung und schlägt eine Abstimmung in der Ortsbürgermeisterdienstversammlung für sinnvoll, da das Projekt letztlich von den betreffenden Ortsgemeinden über die Sonderumlage 1 zu finanzieren ist. Der Vorsitzende ergänzt, dass mit dem Investitionsaufwand die Abschreibungen und die Darlehensfinanzierung (Verzinsung) zusätzlich zu Buche schlagen.

 

Auf Anfrage von Frau Bertram wird mitgeteilt, dass der Bebauungsplan den geplanten 3-gruppigen Neubau zulässt. Eine Änderung sei dann erforderlich, wenn eine 4. Gruppe einmal angebaut würde.

 

Der Hauptausschuss ist damit einverstanden, dass Frau Meffert die Planung im Verbandsgemeinderat nicht mehr vorstellen muss.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Frau Meffert, Herr Mertes und Herr Schuster verlassen die Sitzung.