Beschluss:
1. Die Hebesätze
für die Gemeindesteuern werden vom 01.01.2023 an wie folgt erhöht:
a) Grundsteuer A
von z.Zt. 313 v.H. auf 345 v.H.
b) Grundsteuer B
von z.Zt. 373 v.H. auf 465 v.H.
c) Gewerbesteuer
von z.Zt. 365 v.H. auf 380 v.H.
2. Die Hundesteuer
wird vom 01.01.2023 an wie folgt erhöht:
• für den ersten
Hund von z.Zt. 72 € auf 75 €
• für den zweiten
Hund von z.Zt. 84 € auf 85 €
• für jeden
weiteren Hund von z.Zt. 102 € auf 105 €
3. Der Satzung über
die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer sowie der
Hundesteuer unter Berücksichtigung der o.g. Beschlussfassungen 1 – 2 wird
zugestimmt.
Nach kurzer
Diskussion ergeht folgender einstimmiger
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
12 |
Nein: |
- |
Enthaltung: |
- |