Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

1. Die Hebesätze für die Gemeindesteuern werden vom 01.01.2023 an wie folgt erhöht:

a) Grundsteuer A von z.Zt. 313 v.H. auf 345 v.H.

b) Grundsteuer B von z.Zt. 373 v.H. auf 465 v.H.

c) Gewerbesteuer von z.Zt. 365 v.H. auf 380 v.H.

 

2. Die Hundesteuer wird vom 01.01.2023 an wie folgt erhöht:

• für den ersten Hund von z.Zt. 72 € auf 75 €

• für den zweiten Hund von z.Zt. 84 € auf 85 €

• für jeden weiteren Hund von z.Zt. 102 € auf 105 €

 

3. Der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer sowie der Hundesteuer unter Berücksichtigung der o.g. Beschlussfassungen 1 – 2 wird zugestimmt.

 

 


 

Nach kurzer Diskussion ergeht folgender einstimmiger

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

-

Enthaltung:

-