Von Seiten der Ausschussmitglieder werden die Gründe hinterfragt, weshalb im Rahmen von Auftragsvergaben im öffentlichen Teil der Sitzung die Bieter, außer dem Mindestbietenden, in den Beschlussvorlagen anonymisiert werden. Von Seiten der Werkleitung wird hierzu ausgeführt, dass diese Verfahrensweise den derzeit gültigen Vergabevorschriften entspricht. Die Ausschussmitglieder bitten um nähere Erläuterung der Hintergründe, entweder durch die zu dieser Sitzung zu fertigende Niederschrift oder im Rahmen der nächsten Werkausschusssitzung. Von Seiten der Werkleitung wird zugesagt, entsprechende Informationen einzuholen. Diese werden im Rahmen der nächsten Werkausschusssitzung an die Ausschussmitglieder weitergegeben.