Sitzung: 22.08.2022 Ortsgemeinderat Winden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 27 DS 16/ 0106
Beschluss:
Die Ortsgemeinde Winden stellt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu dem
beantragten Teil-Umbau eines Wohnhauses in Winden, Obertalstraße 20, Flur 2,
Flurstück 93/2. her.
Geplant ist
der Umbau eines Wohnhauses in Winden, Obertalstraße 20, Flur 2, Flurstück 93/2.
Zunächst soll mit diesem Teilbauantrag die Dacherneuerung beantragt werden. Das
vorhandene Dach soll zunächst zurückgebaut werden und anschließend zur
Wohnraumerweiterung mit 2 jeweils 9,94 m breiten Gauben komplett neu erstellt
werden. Die Gauben erhalten ein flach geneigtes Dach (5°) um eine Wohnraumhöhe
von ca. 2,30 m zu erlangen. Das verbleibende Satteldach erhält eine Dachneigung
von 35°. Die Dacheindeckung soll aus schwarzen Tondachziegeln und für die
Gauben aus schwarzen Bitumenschindeln erfolgen. Weitere Umbaumaßnahmen im
Gebäudeinneren sowie ein Anbaubalkon im 1. Obergeschoss sollen später folgen
(separater Bauantrag).
Das
Vorhaben liegt im unverplanten Innenbereich der Ortsgemeinde Winden, so dass
sich die Zulässigkeit nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) ergibt. Hiernach ist ein
Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart
der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Dem Vorhaben
kann zugestimmt werden, da sich das Vorhaben nach Art und Maß sowie der
Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Über die Zulässigkeit
von Vorhaben entscheidet die Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung) im Einvernehmen mit der
Gemeinde. Gemäß § 36 BauGB gilt das Einvernehmen der Ortsgemeinde Winden als
erteilt, wenn nicht bis zum 06. September 2022 widersprochen wird.
Im Vorfeld der Ratssitzung wurde das Anliegen bereits durch den
Bauausschuss beraten. Dieser lehnt das Vorhaben in seiner jetzigen Form ab, da
es sich durch seine Form- und Größe in keinster Weise in die Eigenart der
Nachbarbebauung einfügt. Dem Antragsteller wird empfohlen sich mit
ortsansässigen Fachleuten ins Benehmen zu setzen welche im Zuge des
Dorferneuerungsprozesses der OG Winden entsprechende Planungs- und
Ausführungshilfen angeboten haben. Dem
schließt sich der Rat einstimmig an.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
0 |
Nein: |
9 |
Enthaltung: |
0 |