Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Die Ortsgemeinde Winden stellt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zu dem beantragten Aufstellen eines Wildcontainers zur Versorgung erlegten Wildes in der Spiesheck, Flur 30, Flurstück 3127 her.

 


Es wird Bezug genommen auf die Vorlage 27 DS 16/ 0079 vom 03.08.2021 und die Beratungen in der Sitzung des Ortsgemeinderates Winden vom 28.09.2021 und das hier einstimmig beschlossene Einvernehmen.

Geplant ist das Aufstellen eines Wildcontainers in der Spiesheck, Flur 30, Flurstück 3127. Der Container hat die Abmessungen 6,06 m x 2,44 m und eine Höhe von 3,05 m. Der Eingangsbereich hat eine Dachverlängerung (Tiefe 1,20 m) als Vordach. Die Wasser- und Stromversorgung ist über den Hochbehälter Nassau-Nord möglich, das Schmutzwasser soll über eine Abwassergrube entsorgt werden. Ein Vorgespräch mit VG Werken hat hierzu bereits stattgefunden. Das Wildsammel- und Zerwirkraum-Modul mit separatem Kühlraum mit Kühlaggregat und Vorraum mit Zerwirkbereich soll der Versorgung des erlegten Wildes nach aktuellen Hygienevorschriften dienen und die bisherige Lösung, des Transportes von Wild nach Dachsenhausen, ersetzen. Die Einrichtung dient auch der ASP-Prophylaxe (Afrikanische Schweinepest) und stünde im Katastrophenfall als Wildsammelstelle zur Verfügung. Das Vorhaben liegt im Außenbereich so dass sich die Zulässigkeit nach § 35 BauGB ergibt. Gemäß § 35 Abs. 1 BauGB sind Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn sie öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn sie einer land- und forstwirtschaftlichen Nutzung dienen. Über die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich entscheidet die Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung) im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde. Gemäß § 36 BauGB gilt das Einvernehmen der Ortsgemeinde als erteilt, wenn nicht bis zum

19. September 2021 widersprochen wird.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0