Beschluss: Beschlussempfehlung

Beschlussempfehlung:

 

Die Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau übernimmt die Unterhaltung der folgenden überörtlichen Rad- und Wanderwege als Selbstverwaltungsaufgabe und Teil der überörtlichen Tourismusförderung:

 

1.    Lahntalradweg

2.    Lahnwanderweg

3.    Premiumwanderweg HöhenLuft

4.    Wanderweg Dörsbach-/Jammertal

5.    Wanderweg Hasenbachtal

6.    Wanderweg Mühlbachtal

7.    Wanderweg „Vier-Täler-Tour“.


Der Tourismusförderung kommt in unserer Region eine hohe Bedeutung zu. In diesem Sinne hält die Fusionsvereinbarung bereits fest, dass dazu auch gut ausgebaute überörtliche Rad- und Wanderwege zählen. Sie dienen zudem im Besonderen auch dem Erholungsbedürfnis der einheimischen Bürgerinnen und Bürger.

 

Nach § 11 Abs. 2 der Fusionsvereinbarung sieht die neue Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau die Unterhaltung der überörtlichen Rad- und Wanderwege als Bestandteil der überörtlichen Tourismusförderung an. Sie wird deshalb diese Aufgabe im Rahmen der überörtlichen Tourismusförderung als Selbstverwaltungsaufgabe übernehmen (§ 67 Abs. 3 Gemeindeordnung, § 3 Abs. 2 des Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau vom 08.05.2018).

 

Im Zuge der Fusionsgespräche wurde allerdings nicht definiert, welche Wege Bestandteil der überörtlichen Tourismusförderung werden sollen. Nach der Fusionsvereinbarung bleibt dies der Entscheidung des neuen Verbandsgemeinderates vorbehalten.

 

 

Zu Sach- und Rechtslage in den früheren Verbandsgemeinden Bad Ems und Nassau:

 

Verbandsgemeinde NASSAU

 

Die Verbandsgemeinde (VG) Nassau hatte durch einen Kompetenz-Kompetenz-Beschluss die Unterhaltung folgender Wanderwege von den anliegenden Ortsgemeinden übertragen bekommen:

·         Mühlbachtal

·         Dörsbach-/Jammertal

·         Hasenbachtal

 

Zudem kam die Unterhaltungslast des Lahntalradweges dazu, der vom Rhein-Lahn-Kreis hergestellt, dann aber auf die Orts- und Verbandsgemeinden übertragen wurde.

 

Nicht übertragen war die Unterhaltungslast des früheren Lahntal-Höhenweges und heutigen Lahnwanderweges, der aber zwischenzeitlich die höchste Nutzungsintensität besitzt. Ebenfalls nicht in die Unterhaltungslast der VG Nassau wurden die übrigen Wege übertragen, die aber heute als überörtliche Wege ausgeschildert sind und genutzt werden (z.B. Vier-Täler-Tour (soweit nicht Mühlbach- oder Dörsbachtal), Katzenstein-Tour, Kreuzeichen-Tour etc.)

 

 

Verbandsgemeinde BAD EMS

 

Die VG Bad Ems hat die Unterhaltung des Lahntalradweges übernommen. Darüber hinaus ist sie zuständig für die überörtlichen Wanderwege; dies sind der Lahnwanderweg und der Premiumwanderweg HöhenLuft, der im Oktober 2015 offiziell eröffnet wurde. Weder für die Unterhaltung des Lahntal-Radweges noch für die Zuständigkeit der überörtlichen Wanderwege gibt es Kompetenz-Kompetenz-Beschlüsse. Insofern handelt es sich um freiwillige Aufgaben der Verbandsgemeinde.

 

Auch in der VG Bad Ems gibt es weitere überörtliche Wanderwege (z. B. die Vier-Türme-Tour), deren Unterhaltung nicht von der Verbandsgemeinde Bad Ems übernommen wurde.

 

Bereits im Zuge der Fusionsgespräche wurde von Seiten der Verbandsgemeinde Nassau darauf hingewiesen, dass in den kommenden Jahren mit einer massiven Kostenbelastung für die Unterhaltung der Wege zu rechnen ist. Danach sind viele Wanderbrücken marode; der Investitionsschwerpunkt werde aber auf dem Lahntalradweg liegen. Sowohl die Beschaffenheit der bituminösen Oberfläche als auch Verkehrssicherungen werden hohe Kosten verursachen.

 

Zur Umsetzung der Fusionsziele einerseits, zur Deckelung des Kostenrisikos andererseits (siehe hierzu die vorherigen Ausführungen) erscheint es sinnvoll, die Zuständigkeit der Verbandsgemeinde für die Unterhaltung der überörtlichen Rad- und Wanderwege jedenfalls in einem ersten Schritt auf den bisherigen Umfang zu begrenzen. Eine Ausnahme gilt nach Auffassung der Verwaltung für die Vier-Täler-Tour: soweit sie durch Mühlbach- und Dörsbachtal führt liegt die Zuständigkeit bereits bei der Verbandsgemeinde. Dann erscheint es folgerichtig, die Verantwortung in Gänze in einer Hand zu belassen und die Unterhaltung auch für den restlichen Wegeverlauf zu übernehmen; dies betrifft dann im Wesentlichen den Waldabschnitt von Nassau nach Weinähr.

 

Es erfolgt eine Aussprache.

 

Herr Eschenauer hält die Thematik für diskussionswürdig, wobei der Aufwand für die Verbandsgemeinde zu bedenken sei. Deshalb plädiert er dafür, die Auswahl der überörtlichen Wanderwege vorerst zu begrenzen.

 

Frau Meyer hebt die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements der Vereine hervor, die sich um Wanderwege und deren Beschilderung sowie deren Unterhaltung kümmern. Die Aufgabe sei daher im örtlichen Bereich gut angesiedelt. Im Sinne einer Gleichbehandlung dürfe man bei der Ausweisung überörtlicher Wanderwege keine falschen Begehrlichkeiten wecken. Sie empfiehlt daher die Annahme des Verwaltungsvorschlages.

 

Herr Lehmler weist ergänzend darauf hin, dass mit der Wanderwegeübernahme auf die Verbandsgemeinde auch die Verkehrssicherungspflicht auf diese übergeht und die damit verbundenen Ressourcen begrenzt sind. Deshalb plädiert er für den Verwaltungsvorschlag, in dem grundsätzlich die Ortsgemeinden zuständig bleiben und nur bei touristisch überregionalen Wanderwegen diese von der Verbandsgemeinde übernommen werden.

 

Herr Görg sieht einen generellen Erneuerungsbedarf und Überprüfung des Streckenverlaufs beim Lahntalradwanderweg im Gebiet des Rhein-Lahn-Kreises. Daher sollte der komplette Streckenverlauf von Diez bis Lahnstein unter Federführung des Rhein-Lahn-Kreises überprüft und überplant werden. Hierbei wäre zu prüfen, ob Ausbaufördermittel des Bundes, die bis zu 90 v.H. in Betracht kommen, in Anspruch genommen werden können. Aufgrund der Überregionalität des Weges hält er dies für begründet, so dass er für eine entsprechende Initiative wirbt. Der Vorsitzende sagt zu, die Thematik im Bürgermeisterarbeitskreis vorzubringen.

 

Herr Reinhardt spricht den Radweg „Deutsche Einheit“ und die in Nassau im Bereich des Freiherr-vom-Stein-Parks diesbezüglich installierte Radstätte an. Hier ist nach Klärung des Knotenpunktes B 260 / Koppelheckbrücke eine Verlegung des Lahntalradweges durch den Park und die Nassauer Innenstadt vorgesehen. Über eine Berücksichtigung sollte nachgedacht werden.

 

Der Vorsitzende teilt mit, dass der gegenwärtig zu fassende Beschluss des Verbandsgemeinderates nicht in Stein gemeiselt und bedarfsgerecht modifizierbar sei.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

15

Nein:

0

Enthaltung:

0