Beschlussempfehlung:

 

1.    Dem Entwurf der Satzung der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau über die Erhebung von Vergnügungssteuer wird zugestimmt.

 

2.    In § 8 Abs. 6 Nr. 1 wird der Hebesatz auf 4,5 %, mindestens 60 € festgesetzt.

 

3.    In § 8 Abs. 6 Nr. 2 wird der Hebesatz auf 4,5 %, mindestens 20 € festgesetzt.

 


Der Vorsitzende erläutert die Drucksache 30 DS 1/ 0047. Im Ältestenrat wurde ein künftiger Steuerhebesatz von 4 alternativ 4,5 % avisiert.

 

Herr Wieseler nimmt ab 17.50 Uhr an der Sitzung teil.

 

Frau Meike empfiehlt im Sinne der Verwaltungsabwicklung einen einheitlichen Steuersatz für Spielhallen und Gastronomiebetriebe zu erheben sowie Mindeststeuersätze festzusetzen.

 

Zu der Höhe der Hebesätze und der Besteuerung bzw. Steuerbefreiung von Sportspielapparaten, explizit Dart, Kicker, Billard entwickelt sich eine Aussprache. Nach Kenntnis von Herrn Wieseler sind diese Geräte in Nachbarkommunen, wie Montabaur steuerbefreit.

 

Bezüglich der angesprochenen Sportspielautomaten wird die Verwaltung bis Ende nächster Woche die rechtliche Beurteilung hinsichtlich einer Besteuerung / Steuerbefreiung prüfen und die Regelungen in den beiden Verbandsgemeinden Diez und Montabaur erfragen. Hierzu wird eine Ergänzungsvorlage für die Verbandsgemeinderatssitzung erstellt. Ferner soll aufgezeigt werden, um wieviel Automaten es sich handelt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

12

Nein:

2

Enthaltung:

1