Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 1

Empfehlung:

 

1.         Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf, Stand: 07/2019, wird zugestimmt.

 

2.         Auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet.

 

3.         Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 2 BauGB als gemeinsames Verfahren mit der Offenlage nach

§ 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Entwurfsunterlagen sind für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.


Bei Ausschussmitglied Doris Lotz liegt weiterhin Sonderinteresse gem. § 22 Gemeindeordnung vor. Sie verbleibt in dem für die Zuhörer bestimmten Bereich des Sitzungsraumes.

 

Die Vorlage 3 DS 16/ 0020 vom 09.08.2019 wird erörtert.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

11 Stimmen

Enthaltung:

3 Stimmen

 

Ausschussmitglied Doris Lotz kehrt an den Sitzungstisch zurück.