Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verkehrsanlage „Im Wellerlingsgraben“ in Geisig (Parzellen Flur 3, Flurstücke 3071/3, 3063/3, 3063/4, ) wird gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG)  als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 a LStrG) dem   uneingeschränkten öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0