Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verkehrsanlage „Sonnenweg“ in Geisig (Parzellen Flur 8, Flurstücke 175/8 teilweise, 175/1) wird gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG)  als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 a LStrG) für den uneingeschränkten öffentlichen Verkehr gewidmet. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0