Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verkehrsanlage „Am Rudelsberg“ in Geisig (Parzellen Flur 8, Flurstücke 173/11, 173/10 teilweise –einschl. des im Bebauungsplan „Am Rudelsberg“ als Wendeplatz festgesetzten Bereich-, 18/5) wird gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG)  als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 a LStrG) für den uneingeschränkten  öffentlichen Verkehr  gewidmet.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

0