Beschluss:
Die Verkehrsanlage „Heister-Sturm-Straße“ in Geisig (Parzelle Flur 8, Flurstück 15/11) wird gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG) als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 a LStrG) für den uneingeschränkten öffentlichen Verkehr gewidmet.
Wegen Sonderinteresses nahmen Daphne Schmidt und Thomas Heymann bei diesem TOP im Zuschauerraum Platz.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
7 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |