Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Verkehrsanlage „Heister-Sturm-Straße“ in Geisig (Parzelle Flur 8, Flurstück 15/11) wird gemäß § 36 Landesstraßengesetz (LStrG)  als Gemeindestraße (§ 3 Nr. 3 a LStrG) für den uneingeschränkten  öffentlichen Verkehr  gewidmet.

 

 


Wegen Sonderinteresses nahmen Daphne Schmidt und Thomas Heymann bei diesem TOP im Zuschauerraum Platz.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

7

Nein:

0

Enthaltung:

0